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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 324aOR from 2023

Art. 324a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 324a a. General principle

1 Where the employee is prevented from working by personal circumstances for which he is not at fault, such as illness, accident, legal obligations or public duties, the employer must pay him his salary for a limited time, including fair compensation for lost benefits in kind, provided the employment relationship has lasted or was concluded for longer than three months.

2 Subject to longer periods being fixed by individual agreement, standard employment contract or collective employment contract, the employer must pay three weeks’ salary during the first year of service and thereafter the salary for appropriately longer periods depending on the duration of the employment relationship and the particular circumstances.

3 The employer has the same obligation in the event that an employee becomes pregnant. (1)

4 A written agreement, standard employment contract or collective employment contract may derogate from the above provisions provided it gives the employee terms of at least equivalent benefit.

(1) Amended by Annex No 1 to the FA of 3 Oct. 2003, in force since 1 July 2005 (AS 2005 1429; BBl 2002 7522, 2003 1112 2923).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 324a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220011Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Betrieb; Recht; Arbeitgeber; Beklagten; Vorinstanz; Entscheid; Recht; Risiko; Partei; Pandemie; Betriebsrisiko; Sinne; Leistung; Behördlich; Kündigung; Vorinstanzlich; Arbeitsleistung; Arbeitnehmer; Vorinstanzliche; Parteien; Arbeitgeberin; Urteil; Restaurations; Kurzarbeit; Massnahme; Angefochten; Betriebsschliessung; Verfahren
ZHLA220002Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Richt; Recht; Berufung; Vorinstanz; Frist; Beklagten; Klägers; Fristlos; Arbeitsverhältnis; Fristlose; Hauptverhandlung; Arbeitsunfähigkeit; Partei; Verfahren; Parteien; Kündigung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Erstinstanzlich; Sinne; Verfahren; Erstinstanzliche; Berufungsverfahren; Arztzeugnis; Krankheit; Urteil; Verpflichten; Bezahlen; Arbeitsverhältnisses
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPB.2005.00050Lohnfortzahlung im kantonalen Personalrecht: Geld- oder Zeitminimum? Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Leistung; Person; Gerecht; Mitarbeiterbeurteilung; Beschwerdegegner; Arbeitsunfähigkeit; Dienstjahr; Recht; Personalrecht; Regel; Zeitminimum; Erhalte; Zeugnis; Krankheit; Situationsgerecht; Zuverlässig; Genügend; Privatrechtliche; Hinweis; Regelung; Grund; Arbeitszeugnis; Arbeitgeber; Anstellung; Arbeitsverhältnis
SGB 2019/242Entscheid Volksschule. Art. 97 VSG, Ordnungsbusse. Die in Art. 97 VSG vorgesehene Ordnungsbusse ist offensichtlich nicht als Strafbestimmung ausgestaltet. Sie dient auch der Durchsetzung der obligatorischen Schulpflicht. Mangels strafrechtlicher Anklage besteht kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung gemäss Art. 6 EMRK. Der Entscheid, ob das Kind in die Schule geht und an Schulanlässen teilnimmt, liegt grundsätzlich nicht in der elterlichen Kompetenz. Abwesenheiten müssen stichhaltig entschuldigt werden. Die vorinstanzliche Würdigung der Beweise ist nicht zu beanstanden. Die Höhe der Busse erscheint insgesamt nicht als unverhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2019/242). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (2C_522/2020) Beschwerde; Beschwerdeführer;Schulrat; Tochter; Schule; Recht; Eltern; Rechtlich; Arztzeugnis; Rechtliche; Ordnungsbusse; Verfahren; Präsident; Beschwerdegegnerin; Schulrates; Verhandlung; Mündlich; Beschwerdeführern; Präsidenten; Vorinstanz; Mündliche; Begründet; Entscheid; Krank; Arztzeugnisse; Hinweis; Rekurs; Schulrats; Schriftlich
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3912/2016Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Reintegration; Recht; Lohnfortzahlung; Urteil; Ferien; Arbeitsverhältnisse; Arbeitsverhältnisses; Gleitzeit; Arbeitnehmerin; Arbeitsversuch; Partei; Bundesverwaltung; Parteien; BVGer; Frist; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitsunfähigkeit; Auflösung; Angefochten; Wiedereingliederung; Angefochtene; Beziehen
BVGE 2007/34Auflösung des ArbeitsverhältnissesKündigung; Arbeit; Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Nichtigkeit; Entscheid; Sperrfrist; Beitgeber; Arbeitgeber; Vorinstanz; Nichtig; Kündigungsfrist; Person; Krankheit; Krank; BVGer; Psychisch; Schwangerschaft; Medical; Service; Fähig; Zeitpunkt; Verfahren; Liegende; Recht; Nichtigkeitsgr
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