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Obligationenrecht (OR)

Art. 321e OR vom 2023

Art. 321e Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 321e VI. Haftung des Arbeitnehmers

1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.

2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 321e Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA180026Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Vorinstanz; Beklagten; Recht; Kündigung; Fristlos; Video; Fristlose; Partei; Parteien; Ferien; Entscheid; Brutto; Netto; Klägers; Fristlosen; Gerecht; Kunde; Mitarbeiter; Ungerechtfertigt; Digungsfrist; Kündigungsfrist; Sicherheit; Verfahren; Objekt; Kunden; Berufungsschrift
ZHNE180002Negative Feststellungsklage (Art. 85a SchKG)Beklagten; Recht; Beruf; Berufung; Vertrag; Arbeit; Vorinstanz; Partei; Partner; Darlehen; Zahlung; Rückzahlung; Parteien; Betrag; Unentgeltliche; Urteil; Betreibung; Verfahren; Rückforderung; Bonus; Arbeitsverhältnis; Partnerschaft; Klage; Vertraglich; Parteientschädigung; Darlehens; Vertragliche; Rechtspflege; Klägers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2006/37Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG; Art. 44 Abs. 1 lit. a AVIV. Aufhebung der Einstellung in der Anspruchsberechtigung, da Verhalten, welches zur Kündigung geführt hat, nicht nachgewiesen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. März 2007, AVI 2006/37). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Kündigung; Verhalten; Stellung; Anspruch; Stellungnahme; Person; Anspruchsberechtigung; Einstellung; Kunden; Beschwerdegegnerin; Einsprache; Arbeitslosigkeit; Arbeitsverhältnis; Mündlich; Vorsätzlich; Arbeitsverhältnisses; Auflösung; Verschulden; Treffe; Suchtprobleme; Verwarnung; Einspracheentscheid; Kundin; Vielmehr; Verwarnt
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