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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 320OR from 2023

Art. 320 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 320 II. Creation

1 Except where the law provides otherwise, the individual employment contract is not subject to any specific formal requirement.

2 It is deemed to have been concluded where the employer accepts the performance of work over a certain period in his service which in the circumstances could reasonably be expected only in exchange for salary.

3 Where an employee performs work in good faith for the employer under a contract which is subsequently found to be invalid, both parties must discharge their obligations under the employment relationship as if the contract had been valid until such time as one party terminates the relationship on grounds of the invalidity of the contract.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 320 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210037Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Vorinstanz; Klagten; Recht; Lichen; Partei; Parteien; Beklagten; Verfahren; Scheid; Arbeitsvertrag; Klägers; Verfügung; Klage; Stellung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsgericht; Entscheid; Vertrag; Stellungnahme; Habe; Arbeitnehmer; Unrichtig; Zuständigkeit; Sachverhalt; Berufungskläger; Ausführung; Erstinstanzliche; Ausführungen
ZHRA180004Arbeitsrechtliche ForderungGratifikation; Beschwerde; Recht; Höhe; Partei; Lohnbestandteil; Freiwillig; Vorinstanz; Urteil; Monatslohn; Ausbezahlt; Freiwillige; Gratifikationszahlung; Beklagten; Echten; Vertrag; Arbeitgeber; Bezahlen; Parteien; Auszahlung; Entscheid; Verfahren; Geschäftsgang; Vereinbart; Ordentlicher; Freiwilligkeit; Bezahlen; Verpflichten; Ermessen; Gratifikationen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2018/41Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG; Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Das Vorliegen einer rechtsgenüglichen Zusicherung einer anderen Stelle wurde verneint, da aufgrund rein telefonischer Vertragsverhandlungen der Beweis des Zustandekommens eines Arbeitsvertrags nicht erbracht werden konnte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2018, AVI 2018/41). Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vertrag; Verschulden; Arbeitsvertrag; Einstellung; Vertrags; Person; Mündlich; Anspruchsberechtigung; Mündliche; Arbeitsstelle; Zusicherung; Arbeitsverhältnis; Umstände; Vereinbart; Zusage; Arbeitslosenversicherung; Arbeitslosenkasse; Arbeitslosigkeit; Einsprache; Zustandekommen; Arbeitsvertrags; Hoffnung; Recht; Schriftlich; Mündlichen; Personalchef
SGIV 2013/598Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV. Aufhebung einer Invalidenrente bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Galle vom 13. Mai 2016, IV 2013/598). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Beschwerdegegnerin; Kinder; Erwerb; Verfügung; Gutachten; Leistung; Meldepflicht; Verbesserung; Anspruch; Relevant; Sachverhalt; Gesundheitszustand; Invalidität; Bundesgericht; Bäckerei; IV-Stelle; Begutachtung; Familie; Auszugehen; Gutachter; Veränderung; Medizinische; Erwerbstätigkeit; Meldepflichtverletzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 63 (4A_442/2018)Art. 75 ATSG; Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2). Arbeit; Arbeitgeber; Person; Einsatzbetrieb; Arbeitnehmer; Verleiher; Regress; Beschwerde; Regressprivileg; Hinweis; Personal; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Unfall; Personalverleih; Haftung; Berufen; Haftungs; Prämien; Zweck; Obligatorisch;Wortlaut; Unfallversicherung; Rückgriff; Hinweise; Recht; Betrieb; Bundesgericht
141 III 159 (4A_530/2014)Art. 204 Abs. 1 ZPO, Art. 32 und 462 OR; persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; faktisches Organ; Vollmacht. Eine juristische Person kann sich im Schlichtungsverfahren nicht von faktischen Organen vertreten lassen (E. 2). Eine bloss bürgerliche Bevollmächtigung (Art. 32 ff. OR) reicht für das persönliche Erscheinen einer juristischen Person an der Schlichtungsverhandlung nicht aus. Abgrenzung zur kaufmännischen Handlungsvollmacht nach Art. 462 OR (E. 3). Organ; Schlichtung; Person; Faktische; Schlichtungsverhandlung; Juristische; Beschwerde; Klage; Partei; Bevollmächtigt; Organe; Handlungsvollmacht; Gültig; Persönlichen; Erscheinens; ISv; Klagebewilligung; Vertretung; Faktischen; Vorinstanz; Vertreten; Schlichtungsbehörde; Voraussetzung; Entscheid; Urteil; Organs; Verfahren; Kaufmännische; Handlungsbevollmächtigte; Faktisches

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-668/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Arbeit; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Recht; Recht; Vertrag; Arbeitsvertrag; Verfahren; Urteil; Frist; Beschwerdegegners; Arbeitsverhältnis; Bewerbung; Zeitpunkt; Aufgr; Täuschung; Offenbarungspflicht; Vorinstanz; Arbeitgeber; Krankheit; Bundesverwaltungsgericht; Selbständig; Entschädigung; Früheren; Willensmangel; Verfahren; Lebenslauf; Rechtlichen
A-1893/2020Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges)Arbeit; Beschwerde; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vertrag; Recht; Arbeitsvertrag; Recht; Verfügung; Leistung; Arbeitsverhältnis; Rente; Willensmangel; Täuschung; Gesundheitlich; Rechtlich; Pensum; Absichtlich; Arbeitgeber; Gesundheitliche; Urteil; Bewerbung; Zeitpunkt; Verwaltungsgericht; Einschränkung; Angefochten; Vertrags; Arbeitsvertrags

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2016.115Arbeitsverhältnis beim Bundesverwaltungsgericht (Art. 36 Abs. 4 BPG).Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bundes; Beschwerdegegner; Bundesverwaltung; Recht; Kündigung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Frist; Arbeitsunfähigkeit; Fristlos; Bundesverwaltungsgerichts; Person; Abteilung; Fristlose; Arbeitgeber; Bezog; Verwaltung; Akten; Recht; Partei; Arbeitnehmer; Anwaltsprüfung; Gericht; Arbeitsverhältnis; Arbeitszeugnis; Vorliegende
BB.2017.65Aktenführung (Art. 100 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Medien; Quelle; Quellen; Schutz; Akten; Journalist; Korrespondenz; Recht; Journalisten; Person; Verfahren; Medienfreiheit; Redaktionsgeheimnis; Ablage; Informationen; Schützt; Quellenschutz; Verfahrens; Verfahren; Behörde; Zeller; Akten; Rechtlich; Aktendossier; Beschwerdekammer; Entscheid; Interesse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Portmann, RudolphBasler Kommentar Obligationenrecht I2015
Streiff, von Kaenel, RudolphPraxiskommentar Arbeitsvertrag2012
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