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Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr)

Art. 32 LCStr dal 2023

Art. 32 Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr) drucken

Art. 32 Velocit?

1 La velocit? deve sempre essere adattata alle circostanze, in particolare alle peculiarit? del veicolo e del carico, come anche alle condizioni della strada, della circolazione e della visibilit? . Nei punti in cui il veicolo potrebbe intralciare la circolazione, il conducente deve circolare lentamente e, se necessario, fermarsi, in particolare dove la visibilit? non è buona, alle intersezioni con scarsa visuale e ai passaggi a livello.

2 Il Consiglio federale limita la velocit? dei veicoli a motore su tutte le strade. (1)

3 La velocit? massima stabilita dal Consiglio federale può essere ridotta o aumentata, per determinati tratti di strada, dall’autorit? competente soltanto in virtù di una perizia. Il Consiglio federale può prevedere eccezioni. (2)

4 ... (3)

5 ... (4)

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 20 mar. 1975, in vigore dal 1° gen. 1977 (RU 1975 1257, 1976 2810 n. II cpv. 2; FF 1973 II 1053).
(2) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 14 dic. 2001, in vigore dal 1° gen. 2003 (RU 2002 2767; FF 1999 3837).
(3) Abrogato dal n. I della LF del 14 dic. 2001, con effetto dal 1° gen. 2003 (RU 2002 2767; FF 1999 3837).
(4) Abrogato dal n. I della LF del 20 mar. 1975, con effetto dal 1° gen. 1997 (RU 1975 1257, 1976 2810 n. II cpv. 2; FF 1973 II 1053).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 32 Legge federale sulla circolazione stradale (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210370Fahrlässige schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Waffe; Prot; Waffen; Beschuldigten; Recht; Vorinstanz; Verteidigung; Sinne; Privatkläger; Amtlich; Staat; Amtliche; Kantons; Verbindung; Urteil; Staatsanwalt; Fahrlässig; Staatsanwaltschaft; Fahrlässige; Amtlichen; Asservat-Nr; Handschuhe; Berufung; Erhalte; Körper; Perverletzung; Schwere
ZHSU220026Einfache Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Urteil; Vorinstanz; Fahrzeug; Beschuldigten; Statthalteramt; Vorinstanzliche; Sachverhalt; Kantons; Bundesgericht; Verfahren; Rechtlich; Entscheid; Berufungsverfahren; Tigung; Eingabe; Bülach; Busse; Urteils; Bezirk; Fraglichen; Zutreffend; Verletzung; Vorinstanzlichen; Sinne; Recht; Beschwerde; Geschwindigkeitsmessung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2016.00339Verkehrsanordnung: Neue Tempo-30-StreckenBeschwerde; Strasse; Strassen; Beschwerdeführer; Lärm; Tempo; Gutachten; Verkehr; Verkehrs; Stadt; Massnahme; Höchstgeschwindigkeit; Massnahmen; Zweck; Anordnung; Mitglieder; Lärmsanierung; Strecken; Strassenabschnitt; Umwelt; Liegenden; Temporeduktion; Sanierung; Strassenabschnitte; -Zonen; Verwaltungsgericht; Dezember; Stadtrat; Vorliegen
SOVWBES.2019.386FührerausweisentzugBeschwerde; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Widerhandlung; Verkehrs; Führerausweis; Geschwindigkeit; Recht; Probe; Urteil; Leichte; Strasse; Geringe; Entzogen; Verschulden; Verwaltungsgericht; Richter; Entscheid; Behörde; Mittelschwere; Probezeit; Fahrbahn; Verfügung; Vorinstanz; Entgegenkommende; Führerausweises; Busse; Beschwerdeführers; Gefahr; Nichtanpassen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 105 (6B_592/2010)Art. 54 StGB; Umfang der Strafbefreiung, wenn der Täter mehrere Delikte verübt hat. Fall eines Autofahrers, der mangels angepasster Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse fahrlässig den Tod seines besten Freundes verursachte und auf der Unfallfahrt weitere Delikte verübte. Gelangt Art. 54 StGB zur Anwendung, ist allein die Tathandlung massgebend, die unmittelbar zur Beeinträchtigung des Täters führt. Die Umstände, dass dieser unter dem Einfluss von Marihuana, ohne Tragen des Sicherheitsgurtes und mit Reifen ohne genügende Profiltiefe fuhr, haben keinen offensichtlich direkten Zusammenhang zur fahrlässigen Tötung und zur schweren Betroffenheit. Diese Delikte fallen nicht unter Art. 54 StGB (E. 2.3.4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Täter; Fahrlässig; Fahrlässige; Tötung; Fahrzeug; Unmittelbar; Unfall; Delikt; Vorinstanz; Turbenthal; Schwere; Mehrfache; Betroffenheit; Befreiung; Zustand; Gibswil; Urteil; Fahrunfähigem; Zusammenhang; Fahrlässigen; Delikte; Sicherheitsgurt; Verletzung; Marihuana; Bestrafung; Fahrzeugs; Fahrt
136 II 539 (1C_17/2010)Tempo-30-Zonen auf Durchgangsstrassen; Art. 3 Abs. 4 und Art. 32 Abs. 3 SVG, Art. 2a und 108 SSV sowie Art. 3 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen. Der Touring Club Schweiz (Sektion Bern, Landesteil Bern-Mittelland) ist zur Anfechtung einer Tempo-30-Zone auf einer Durchgangsstrasse legitimiert ("egoistische Verbandsbeschwerde"; E. 1.1). Die Errichtung von Tempo-30-Zonen ist auch auf verkehrsorientierten Durchgangsstrassen ausnahmsweise zulässig, wenn aufgrund eines Gutachtens nachgewiesen ist, dass durch diese Massnahme auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann (E. 2.2 und 3.4). Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, in Tempo-30-Zonen eine vom Rechtsvortritt abweichende Vortrittsregelung zu treffen, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert (E. 2.4). Das erstellte Gutachten und das Betriebskonzept legen schlüssig dar, weshalb die Einführung einer Tempo-30-Zone mit Wechselsignalisation (Tempo 30 von 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr, Tempo 50 in der übrigen Zeit) als nötig, zweck- und verhältnismässig einzustufen ist (E. 3.4). Tempo; -Zone; Beschwerde; Verkehr; Verkehrs; Strasse; Strassen; -Zonen; Beschwerdeführer; Verordnung; Gutachten; Münsingen; Urteil; Durchgangsstrasse; Kantons; Durchgangsstrassen; Höchstgeschwindigkeit; Hauptstrassen; Massnahme; Begegnungszonen; Strassenplan; Gelte; Mitglieder; Betriebskonzept; öffentlich; Interesse; Entscheid; Massnahmen; Zweck

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5149/2020NationalstrassenVerkehr; Beschwerde; Massnahme; Verkehrs; Umwelt; Lärm; Projekt; Beschwerdeführer; Strasse; Geschwindigkeit; Strassen; Ausführungsprojekt; Nationalstrasse; Gutachten; Reisezeit; Generell; Lärms; Verlust; Massnahmen; Recht; ASTRA; Generelle; Nationalstrassen; Höchstgeschwindigkeit; Vorinstanz; Bereich; Fahrstreifen; Brüttisellen; Werden
A-5105/2020NationalstrassenLärm; Verkehr; Massnahme; Verkehrs; Beschwerde; Mäss; Massnahmen; Geschwindigkeit; Anlage; Wesentliche; Nationalstrasse; Beschwerdeführerin; Strasse; Projekt; Kapazität; Lärms; Strassen; Brüttisellen; Vorinstanz; Nationalstrassen; Gutachten; Werden; Wallisellen; Bestehend; Ausführungsprojekt; Lärmschutz; ASTRA; Bestehende; Auswirkungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2018.30Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB); Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB); qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB), teilweise versucht (Art. 22 StGB); grobe Verletzung einer Verkehrsregel (Art. 90 Abs. 2 SVG); einfache Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 SVG); versuchte qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 4 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)Schuldig; Beschuldigte; Hydrant; Hydranten;Spreng; Beschuldigten; Anklage; Anklageziffer; Bundes; Hergestellt; Sichergestellt; Verkehr; Schaden; Verkehrs; Vorfall; Person; Täter; Wasser; Worden; Gefährdung; Sprengstoff; Urteil; Läge; Sichergestellte; Sprengkapsel; Gericht; Verfahren; Verkehrsregel

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans Giger Kommentar SVG2014
GigerSVG-Kommentar, 8. Aufl., Zürich2014
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