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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 318 CPS dal 2023

Art. 318 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 318 Falso certificato medico

1. I medici, i dentisti, i veterinari e le levatrici che intenzionalmente rilasciano un certificato contrario alla verit? , il quale sia destinato ad essere prodotto all’autorit? od a conseguire un indebito profitto o sia atto a ledere importanti e legittimi interessi di terzi, sono puniti con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.Se il colpevole aveva per tale atto domandato, accettato o si era fatto promettere una ricompensa speciale, la pena è una pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria.2. La pena è della multa se il colpevole ha agito per negligenza.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 318 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY210025Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Arbeit; Abänderung; Zeugnis; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Partei; Klägers; Beklagten; Beweis; Recht; Reichte; Studium; Verfahren; Arbeitsunfähigkeit; Massnahme; Unterhalt; Entscheid; ärztlich; Habe; ärztliche; Berufungsverfahren; Sinne; Einkommen; Beweismittel; Massnahmen; Berufungskläger; Behauptet; Vorsorgliche
ZHLC180017EhescheidungInstanz; Recht; Kinder; Klagten; Beklagten; Berufung; Vorinstanz; Partei; Parteien; Sorge; Unterhalt; Elterliche; Urteil; Entscheid; Gungen; Bezahlen; Antrag; Geboren; Angefochten; Elterlichen; Begründung; Unentgeltliche; Eltern; Verpflichten; Rechtspflege; Angefochtene
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/12Entscheid Art. 67 ff. KVG. Freiwillige kollektive Krankentaggeldversicherung. Leistungsbegründende Arbeitsunfähigkeit lediglich zeitweise dargetan. Zudem ist vorliegend die zeitweise Verweigerung von Taggeldleistungen ebenfalls im Rahmen einer Sanktion einer Mitwirkungspflichtverletzung zulässig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2019, KV 2018/12). Beschwerde; Beschwerdeführer; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit;Versicherung; Beschwerdegegnerin; Recht; ärztlich; ärztliche; Beschwerdeführers; Schwester; Vollmacht; Zeitraum; Arbeitgeber; Anspruch; ärztlichen; Recht; Krank; Bericht; Partei; Behandlung; Mitwirkungspflicht; Versicherungs; Arbeitsfähigkeit; Vereinbart; Taggeldleistung; Wäre; Einsprache
BSBES.2019.16 (AG.2019.911)Nichtanhandnahme (BGer-Nr. 6B_151/2020 vom 23. April 2020)Beschwerde; Gutachten; Beschwerdeführer; Falsch; Werden; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; ärztliche; Falsche; Nichtanhandnahme; ärztlichen; Zeugnis; Verfahren; Rechtlich; Bundesgericht; Medizinische; Objektiv; Strafanzeige; Bereits; Entscheid; Welche; Zeugnisse; Verwaltungsgericht; Befund; Vorsätzlich; Strafverfolgung; Könne; Aufgrund; Nichtanhandnahmeverfügung; Worden
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