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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 315 OR dal 2023

Art. 315 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 315 II. Prescrizione dell’azione per la consegna e per l’accettazione

L’azione del mutuatario per la consegna del mutuo e quella del mutuante per l’accettazione del medesimo si prescrivono col decorso di sei mesi dalla costituzione in mora.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 315 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB130001AberkennungsklageZeuge; Vereinbarung; Beklagten; Zahlung; Vorinstanz; Recht; Zeugen; Beweis; Berufung; Partei; Zahlungen; Parteien; öffnung; Rückzahlung; Gericht; Drohung; Klägers; Rechtsöffnung; Bestätigt; Geleistet; Aussage; Tatsache; Betrag; Quittung; Furcht; Vertrag; Darlehen; Quittiert
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