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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 301 CPP dal 2023

Art. 301 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 301 Diritto di denuncia

1 Ognuno ha il diritto di denunciare per scritto od oralmente un reato a un’autorit? di perseguimento penale.

2 Su richiesta, l’autorit? di perseguimento penale comunica al denunciante se è avviato un procedimento penale e come lo stesso viene espletato.

3 Il denunciante che non sia né danneggiato né accusatore privato non dispone di altri diritti procedurali.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 301 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220036NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Stiftung; Beschwerdegegner; Geschädigte; Rechtlich; Staatsanwaltschaft; Rechtsmittel; Digten; Patient; Rechte; Klinik; Geschädigten; Knochendichtemessung; Nichtanhandnahme; IVm; Behörden; Anzeige; Anzeige; Unmittelbar; Rechten; Legitimiert; Verfahren; Tarifbestimmung; Auflage; StPO; Interesse; Kommentar; Verfahren; Verletzt
ZHUE220102NichtanhandnahmeBeschwerde; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Eingabe; Frist; Sachverhalt; Verständlich; Nichtanhandnahme; Recht; Beschwerdegegner; Anforderungen; Rich-Sihl; Einzureichen; Kantons; Bundesgericht; Zürich-Sihl; Urteil; Akten; Inhaltlich; Hingewiesen; Leserlich; Unverständlich; Ausführungen; Verfahren; Verständliche; Genügen; Aufl; Seitens; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
BSBES.2020.222 (AG.2021.219)Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche VerbeiständungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Unentgeltliche; Partei; Mittelbar; Raufhandel; Geschädigte; Person; Rechtspflege; Unmittelbar; Welche; Beschuldigt; Beschuldigte; Andere; Interesse; Privatkläger; Werden; Gefährdung; Raufhandels; Mittelbare; Geschädigten; Gemäss; Privatklägerschaft; Anzeige; Vorliegend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 491 (6B_1326/2018)Art. 86 Abs. 1 EBG; Art. 382 Abs. 1 i.V.m. Art. 115 Abs. 1 StPO; Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis, Legitimation der SBB AG zur Berufung gegen ein freisprechendes Strafurteil. Werden durch Straftaten nur öffentliche Interessen verletzt und private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, ist die mittelbar beeinträchtigte Person nicht Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO (E. 2.3.3). Die Rechtsmittelberechtigung im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO entscheidet sich nach der Rechtsgutsqualifizierung (E. 2.4.1 und 2.4.2). Die SBB AG kann im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO grundsätzlich durch ihre Bevollmächtigten ein Rechtsmittel ergreifen; die Berechtigung im Sinne der Sachurteilsvoraussetzung steht ihr aber einzig unter den Bedingungen von Art. 115 StPO zu (E. 2.4.7). Art. 86 Abs. 1 EBG dient der Sicherheit des Bahnbetriebs auf dem Bahnbetriebsgebiet und damit öffentlichen Interessen. Die SBB AG ist in casu nicht als Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO anzuerkennen (E. 2.4.13). Bahnbetrieb; Schädigt; Interesse; Bahnbetriebs; Bahnbetriebsgebiet; Urteil; Person; Schützt; Mittelbar; Geschädigte; Eisenbahn; Interessen; Beeinträchtigt; Beschwerde; Gefährdung; Unmittelbar; Tatbestand; Geschützt; Antrag; Rechtsgut; Rechtlich; Erfolg; Bundes; Betrieb; Verletzt; Geschützte; Vorinstanz; Rechtsmittel; Handlung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4186/2015ÖffentlichkeitsprinzipVerfahren; Recht; Verfahren; Beschwerde; Verwaltung; Recht; Zugang; Bundes; Verwaltungs; Konvention; Dokument; Umwelt; Dokumente; Vorinstanz; Aarhus-Konvention; Beschwerdeführer; Verfahrens; Setze; Urteil; Umweltinformation; Rechts; Akten; Verfahrens; Botschaft; Entscheid; Hängige; Waltungsstrafverfahren; Auslegung; Verwaltungsstrafverfahren; Dokumenten
BVGE 2016/9ÖffentlichkeitsprinzipVerfahren; Recht; Verfahren; Verwaltung; Verwaltungs; Zugang; Umwelt; Dokument; Recht; Beschwerde; Dokumente; Vorinstanz; Botschaft; Bundes; Verfahrens; Beschwerdeführer; Umweltinformation; Setze; Verfahrens; Aarhus; Hängige; Rechts; Urteil; Verwaltungsstrafverfahren; Akten; Geltung; Umweltinformationen; Auslegung; Konvention; Ermittlung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.145Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Trust; Akten; Nichtanhandnahmeverfügung; Anzeige; Beschwerdegegnerin; Trusts; Bundesanwaltschaft; Liegende; Recht; Hinweis; Ausführungen; Diesbezüglich; Gesellschaft;Verfügung; Vorliegenden; Verfahren; Aktien; Beschwerdekammer; Verfahren; Sachverhalt; Beilage; Trustee; Nommen
BB.2018.166Rechtsverweigerung / Rechtsverzögerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO).Beschwerde; Bundes; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschwerdekammer; Rechtsverweigerung; Eingabe; Anzeige; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Anzeige; Organisation; Missbrauch; Gelangte; Behörden; Rechtsverzögerung; Eröffnung; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Gerichtsschreiberin; Verfahrenshandlungen; Anspruch; Behörde; Beschwerdeführers; Waffen; Federal; Verbrechen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Christof Riedo, Barbara BorerBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
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