Art. 30OR from 2023
Art. 30 2. Definition of duress
1 A party is under duress if, in the circumstances, he has good cause to believe that there is imminent and substantial risk to his own life, limb, reputation or property or to those of a person close to him.
2 The fear that another person might enforce a legitimate claim is taken into consideration only where the straitened circumstances of the party under duress have been exploited in order to extort excessive benefits from him.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
125 III 353 | Drohung. Art. 29/30 OR. Voraussetzungen, unter denen die Drohung mit einer Strafanzeige einen unter ihrem Eindruck geschlossenen Vertrag einseitig unverbindlich werden lässt (E. 2). Auf blosse Teilunverbindlichkeit kann sich nur die bedrohte Partei berufen (E. 3). | Verbindlich; Beklagten; Schuldanerkennung; Erklärungen; Drohung; Urteil; Vertrag; Kantonsgericht; Schaden; übermässig; Schadenersatz; Unverbindlich; übermässige; Vorteil; Rechtlich; Unverbindlichkeit; Unterschrieb; Vorinstanz; Vertrages; Bedrohte; Schweizerisches; Bedrohten; Verwaltungsrats; Teilnichtigkeit; Drohende; Zusammenhang; Vorgelegt; |
123 III 89 | Art. 761 OR. Gerichtsstand für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. Der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft steht für alle Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit zur Verfügung, insbesondere auch für Klagen gegen die Erben der Verantwortlichen. | Gericht; Klagt; Gerichtsstand; Klage; Verantwortlichkeit; Beklagten; Gesellschaft; Person; Erben; Personen; Verantwortliche; Gerichtsstands; Verantwortlichen; Verantwortlichen; Aktienrechtliche; Gerichte; Klagen; Aktienrechtlicher; Personen; Gerichtsstandsvorschrift; Gesetzgeber; Forderung; gegen; Verwaltung; Anwendungsbereich; Wohnsitz; Vorschrift; Recht |