Art. 30 Dérogations aux conditions d’admission
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2 Le Conseil fédéral fixe les conditions générales et arrête la procédure.
(1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 1 de la LF du 23 déc. 2011 sur la protection extraprocédurale des témoins, en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2012 6715; FF 2011 1).BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 I 308 (2C_373/2017) | Art. 30 Abs. 1 lit. e AIG, Art. 36 VZAE, Art. 14 Abs. 1 AsylG, Art. 14 Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels; Art. 4 EMRK. Anspruch eines (mutmasslichen) Opfers von Menschenhandel auf Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer eines Strafverfahrens, das der Verfolgung des Menschenhandels dient. Nach dem Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylverfahrens (Art. 14 Abs. 1 AsylG) kann ein Verfahren auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung während der Hängigkeit des Asylverfahrens nur eingeleitet werden, wenn ein Anspruch auf die Erteilung der Bewilligung besteht (E. 3.1). Art. 30 AIG und Art. 36 VZAE gewähren keinen Anspruch (E. 3.3). Hingegen ergibt sich ein Bewilligungsanspruch aus Art. 14 Abs. 1 lit. b des Übereinkommens (E. 3.4.2), dem self-executing-Charakter zukommt (E. 3.2 und 3.4.1) auch im Licht von Art. 4 EMRK (E. 3.4.3). Art. 6 CEDAW kommt keine weiterreichende Bedeutung zu (E. 3.4.4). Die Verfügbarkeit eines mutmasslichen Menschenhandelsopfers für das in der Schweiz durchgeführte Strafverfahren kann nicht nach einer Dublin-Wegweisung nach Italien sichergestellt werden, indem ein Visum für einen Kurzaufenthalt ausgestellt wird; soweit die Weisungen des SEM eine solche Praxis nahelegen, sind sie mit den Vorgaben aus Art. 14 Abs. 1 lit. b des Übereinkommens nicht zu vereinbaren (E. 4.1). | Verfahren; Beschwerde; Menschenhandel; Aufenthalt; Urteil; Opfer; Rechtliche; Beschwerdeführerin; Erteilung; Verfahrens; Anspruch; Schweiz; Kurzaufenthalt; Recht; Opfers; Migration; Kurzaufenthaltsbewilligung; Behörde; Behörden; Menschenhandels; Schutz; CEDAW; Staat; Entscheid; Behörden; Verfahren; Bewilligung; Verfügbarkeit; Bestimmungen; Asylverfahren |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-2914/2020 | Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) | Beschwerde; Familie; Flüchtling; Beschwerdeführenden; Familien; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Irakische; Staat; Recht; Beschwerdeführerin; Ehemann; Aufenthalt; Flüchtlings; Beziehungsweise; Flüchtlingseigenschaft; Kinder; Zumutbar; Verfügung; Irakischen; Hypothetisch; Vorinstanz; Wegweisung; Person; Legal; Rückkehr; Einreise; Kindes; Familienleben |
F-5416/2016 | Zustimmung zur Aufenthaltsbewilligung (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Aufenthalt; Urteil; Aufenthalts; Recht; Vorinstanz; Zustimmung; Therapie; Beschwerdeführers; Verfahren; Kanton; Bundesverwaltungsgericht; BE-act; Entscheid; Schweiz; Kantons; Rechtlich; Vollzug; Verfügung; Aufenthaltsbewilligung; Piebericht; Verhalten; Therapiebericht; Erteilung; Niederlassungsbewilligung; Polizei; Milie; Rechtliche |