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Code civil suisse (CC)

Art. 298c CC de 2023

Art. 298c Code civil suisse (CC) drucken

Art. 298c III. Action en paternité (1)

Lorsqu’un jugement constatant la paternité a été rendu, le juge prononce l’autorité parentale conjointe ? moins que le bien de l’enfant ne commande que la mère reste seule détentrice de l’autorité parentale ou que celle-ci soit attribuée exclusivement au père.

(1) Introduit par le ch. I de la LF du 21 juin 2013 (Autorité parentale), en vigueur depuis le 1er juil. 2014 (RO 2014 357; FF 2011 8315).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 298c Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRZ170002Unterhaltsklage - Kompetenzattraktion für die elterliche Sorge und die weiterenKinderbelangeBeschwerde; Kindes; Kindesschutz; Partei; Verfahren; Kindesschutzmassnahmen; Recht; Gericht; Kinder; Beklagten; Rubrum; Unterhalt; Kindsmutter; Sorge; Verfahrens; Verfügung; Elterliche; Verfahrensbeteiligte; Vorinstanz; Parteien; Klägerinnen; Kinderbelange; Nachteil; Beschwerdeführer; Elterlichen; Regelung; Vertreten; Eltern; Bundesgericht; Kompetenzattraktion
ZHLZ160006Vaterschaft und Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Recht; Kindes; Beschwerde; Berufung; Entscheid; Partei; Gericht; Vorinstanz; Kindesvertretung; Beistand; Beklagten; Verfahren; Verfügung; Parteien; Besuchsrecht; Rechtsmittel; Nachteil; Gehör; Rechtsanwältin; Beschwerdeverfahren; Sorge; Aufhebung; Angeordnet; Elterliche; Wiedergutzumachende; Beistandsperson; Verfahrens; Unentgeltliche; Vertreten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2015/303Entscheid Art. 298b ZGB (SR 210). Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit der Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2014 der Regelfall. Die Zuteilung der elterlichen Sorge an einen Elternteil allein muss deshalb eine eng begrenzte Ausnahme bleiben. Hierfür müssten konkrete Feststellungen die Befürchtung nahelegen, dass sich der Elternkonflikt aller Wahrscheinlichkeit nach auf gemeinsam zu regelnde Kindesbelange ausweiten und der Wechsel zur gemeinsamen elterlichen Sorge zu einer Verschlechterung der Situation führen würde. Allein die Befürchtungen der Mutter, ihr psychischer Zustand könnte sich aufgrund vermehrter Kontakte mit dem Vater verschlechtern, was sich auf das Kind auswirken könnte, genügt nicht. Aktenmässig erstellte Anhaltspunkte hierfür fehlen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 24. November 2016, V-2015/303). Sorge; Vater; Elterliche; Kindes; Mutter; Eltern; Beschwerde; Gemeinsame; Recht; Elterlichen; Gemeinsamen; Beschwerdeführerin; Entscheid; Sorgerecht; Besuchsrecht; Unentgeltliche; Kontakt; Alleinige; Bundesgericht; Honorar; Rechtsvertreter; Sorgerechts; Elternteil; Kindeswohl; Psychisch; Entscheidungen; Alleinigen; Streit; Teilig
SGV-2015/290Entscheid Art. 298b ZGB (SR 210). Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit der Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2014 der Regelfall. Die Zuteilung der elterlichen Sorge an einen Elternteil allein muss deshalb eine eng begrenzte Ausnahme bleiben. Hierfür müssten konkrete Feststellungen die Befürchtung nahelegen, dass sich der Elternkonflikt aller Wahrscheinlichkeit nach auf gemeinsam zu regelnde Kindesbelange ausweiten und der Wechsel zur gemeinsamen elterlichen Sorge zu einer Verschlechterung der Situation führen würde. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Es liegen weder Anhaltspunkte für einen Loyalitätskonflikt vor noch leidet das Kind stark unter dem Elternkonflikt. Die Bedenken eines zukünftigen Konfliktes rechtfertigen die Alleinzuteilung des elterlichen Sorgerechts nicht (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 9. November 2016, V-2015/290). Sorge; Elterliche; Recht; Kindes; Eltern; Mutter; Gemeinsame; Beschwerde; Vater; Elterlichen; Tochter; Gemeinsamen; Unentgeltliche; Honorar; Rechtsvertreter; Sorgerecht; Entscheid; Bundesgericht; Besuchs; Staat; Verfügung; Entschädigung; Amtlichen; Erziehung; Besuchsrecht; Alleinige; Beschwerdeführerin; Verfahren; Sorgerechts
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