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SchKG ()

Art. 294 SchKG () drucken

Art. 294 C. Moratori definitiv 1. Tractativa e decisiun (1)

1 Sch’i sa mussa durant il moratori provisoric ch’i existan perspectivas sin sanaziun u sin conferma d’in contract d’accumodament, conceda la dretgira d’accumodament il moratori definitivamain per ulteriurs 4 fin 6 mais; ella decida d’uffizi avant la scadenza dal moratori provisoric.

2 Il debitur ed eventualmain il creditur proponent ston vegnir envidads ordavant ad ina tractativa. Il cumissari provisoric rapporta a bucca u en scrit. La dretgira po tadlar ulteriurs crediturs.

3 Sch’i n’exista nagina perspectiva sin sanaziun u sin conferma d’in contract d’accumodament, declera la dretgira d’uffizi il concurs.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 21 da zer. 2013, en vigur dapi il 1. da schan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 294 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160089NachlassstundungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Verhandlung; Verfügung; Darlehen; Nachlassstundung; Gericht; Konkurs; Provisorische; Verfahren; Darlehens; Urteil; Sachwalter; Zeuge; Rechtsmittel; Zustellung; Provisorischen; Zeugen; Rechtsanwalt; Brief; Entscheid; Finanzpartner; Auflage; Sachwalterin; Rechtsmittelbelehrung
SOZKBES.2016.208Bewilligung der NachlassstundungProvisorische; Konkurs; Beschwerde; Provisorischen; Stundung; Nachlassstundung; Sanierung; Sachwalter; Aussicht; Beschwerdeführer; Gesuch; SchKG; Urteil; Gericht; Erkannt; Vorderrichterin; Vorinstanz; Verhandlung; Konkurserkanntnis; Verfahren; Definitive; Konkurseröffnung; Widerruf; Gesuchsteller; Olten-Gösgen; Amtes; Obergericht; Solothurn; Bewilligung; Amtsgerichtspräsidentin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 226 (5A_827/2019)
Regeste
Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3).
SchKG; Stundung; Beschwerde; Lassgericht; Provisorische; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Definitiv; Definitive; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Provisorischen; Sachwalter; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassvertrag; Lassgerichts; Anlagevermögen; Ermächtigungsentscheid; HUNKELER; Sachwalters; Verfügung
103 Ia 76Art. 4 BV; Beschwerde gegen die Ernennung des Sachwalters. Wo eine obere kantonale Nachlassbehörde besteht (Art. 294 Abs. 2 SchKG), können sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger gegen die Ernennung des Sachwalters Beschwerde führen. Der Entscheid der oberen kantonalen Nachlassbehörde ist mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbar. Beschwerde; Gläubiger; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Sachwalter; SchKG; Recht; Nachlassbehörde; Sachwalters; Bundesgericht; Konkurs; Ernennung; Schuldner; Obere; Kantonale; Rechtsmittel; Legitimiert; Schuldbetreibung; Betreibungs; Person; Staatsrechtliche; Hinweis; Partei; Angefochten; Objektivität; Hinweisen; Begründung; Vertreterin

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1620/2006MehrwertsteuerVorsteuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; MWSTG; Forderung; Forderung; Steuer; SchKG; Einsprache; Verfahren; Lassverfahren; Dividende; Lassvertrag; Entgelt; Vorsteuerabzug; Vorsteueranspruch; Verrechnung; Steuerforderung; Gläubiger; Antrag; Höhe; Vorsteuern; Zeitpunkt; Einspracheentscheid; Abrechnung; Schätzung; Sistierung; Entscheid; Forderungen
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