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Code pénal suisse (CPS)

Art. 291 CPS de 2023

Art. 291 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 291 Rupture de ban

1 Celui qui aura contrevenu ? une décision d’expulsion du territoire de la Confédération ou d’un canton prononcée par une autorité compétente sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 La durée de cette peine ne sera pas imputée sur celle de l’expulsion.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 291 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210179VerweisungsbruchSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Kosten; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Rückführungsrichtlinie; Staatsanwaltschaft; Gemäss; Verfahrens; Verweisungsbruch; Vorinstanz; Weiter; Landesverweisung; Stelle; Verteidiger; Anwendung; Untersuchung; Oktober; Berufungsverhandlung; Kanton; Zürich; Genugtuung; Gerichtskasse
SGST.2007.91Entscheid Art. 37 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2, Art. 41 Abs. 1, Art. 47 StGB. Voraussetzungen, unter denen gegenüber einem Täter mit nicht gültiger Aufenthaltsbewilligung gemeinnützige Arbeit als Hauptstrafe angeordnet werden kann (Kantonsgericht, Strafkammer, 14. April 2008, ST.2007.91).Das Bundesgericht hat eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde gutheissen (Urteil 6B_546/2008 neues Fenster vom 27. November 2008). Arbeit; Gemeinnützige; Angeklagte; Gemeinnütziger; Freiheit; Geldstrafe; Schweiz; Freiheitsstrafe; Aufenthalt; Vollzug; Ausländer; Anordnung; Täter; Aufenthalts; Vorinstanz; Gemeinnützigen; Monate; Sprechen; Stunden; Bestimmt; Sanktion; Illegal; Vollzugs; Verhältnisse; Monaten; Verschulden; Aufenthaltsbewilligung; Seiner

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2015.56 (AG.2016.38)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 3. Februar 2016Beschwerde; Beschwerdeführer; Flucht; Person; Gericht; Schweiz; Delikte; Recht; Untersuchungshaft; Anordnung; Fortsetzungsgefahr; Freiheit; Fluchtgefahr; Verfahren; Verfügung; Basel; Zwangsmassnahmengericht; Prozess; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Prozessordnung; Werden; Sicherheit; Dringend; Vergehen; Tatverdacht; Beschuldigte; Verurteilung; StPO;; Schwere
BSSB.2014.118 (AG.2016.17)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BtMG (teilweise in Form von Anstalten Treffen), mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BtMG, geringfügiger Vermögensdelikt (Sachbeschädigung), Hausfriedensbruch, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung, Verweisungsbruch, mehrfache rechtswidrige Einreise soBerufung; Berufungskläger; Mehrfache; Gericht; Urteil; BetmG; Recht; Wohnung; Anklage; Akten; Betäubungsmittel; Freiheitsstrafe; Ergehen; Erstinstanzlich; Vorinstanz; Vergehen; Verweis; Amtshandlung; Aufenthalt; Mehrfachen; Einreise; Verweisungsbruch; Erstinstanzliche; Rechtswidrig; Rechtswidrige; Streckmittel; Gerichts; Delikt; Anstalten; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 253 (6B_378/2020)
Regeste
Art. 291 Abs. 1 StGB , Art. 119 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ; Konkurrenz zwischen dem Verweisungsbruch und der Missachtung einer Ausgrenzung. Der Straftatbestand der Missachtung einer Ausgrenzung nach Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG schützt zur Hauptsache die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere auf dem Gebiet der Betäubungsmittel, während Art. 291 StGB den Vollzug von Ausweisungsentscheiden der Justiz- und Verwaltungsbehörden sicherstellen soll. Der Verweisungsbruch ist im Vergleich zum Straftatbestand der Missachtung einer geografischen Ausgrenzung wegen eines die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden oder gefährdenden Verhaltens des Betroffenen daher kein Spezial- oder konsumierender Tatbestand. Daraus folgt, dass Art. 291 Abs. 1 StGB in echter Konkurrenz mit Art. 119 Abs. 1 AIG zur Anwendung gelangt, wenn die Ausgrenzung gestützt auf Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ausgesprochen wurde (E. 2).
D'une; Expulsion; Interdiction; Consid; Rupture; Consid; Disposition; Entre; Décision; Prononcé; Prononcée; D'expulsion; Concours; Contre; Suisse; Public; été; Périmètre; L'infraction; Comme; Peine; Canton; L'expulsion; Selon; Expulsion; Pénal; Publics; Violation; Genève; étranger
104 IV 1861. Begünstigung. a) Der Verweisungsbruch ist ein Dauerdelikt, der nicht nur beim Grenzübertritt, sondern solange begangen wird, als der unberechtigte Aufenthalt andauert. Der des Landes Verwiesene wird durch jede Handlung, die ihn während des unerlaubten Aufenthaltes begünstigt, im Sinne des Art. 305 StGB dem Strafvollzug entzogen (E. 1). b) Die Beherbergung eines Verfolgten oder Verurteilten stellt eine Begünstigung dar, die seine Verhaftung erschwert (E. 2). c) Die gerichtliche Landesverweisung ist eine Strafe gemäss Art. 305 StGB, nicht eine Sicherheitsmassnahme (E. 4). d) Art. 23 ANAG ist im Verhältnis zu Art. 305 StGB keine Sondernorm (E. 5). 2. Nötigung. Wer über soviel Handlungsfreiheit verfügt, dass er sich den angedrohten Nachteilen entziehen oder von aussen, z. B. der Polizei, Hilfe erlangen kann, ist das Opfer eines psychischen Zwanges (vis compulsiva), der ein Verschulden nicht ausschliesst, aber zur Strafmilderung gemäss Art. 64 StGB (schwere Drohung) führen kann (E. 3). D'une; Peine; Recourante; Exécution; Pénal; Comme; Suisse; être; Avoir; Toute; Décision; Contrainte; L'expulsion; Mesure; D'expulsion; Genève; Même; Aussi; également; Menace; Teil; Effet; Disposition; L'empire; Canton; L'acte; Culpabilité; Celui; Tribunal

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2009.9Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4-6 BetmG i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG), mehrfacher Verweisungsbruch (Art. 291 StGB), mehrfaches Vergehen gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1 al. 4 ANAG i.V.m. Art. 126 Abs. 4 AuG); Widerruf (Art. 46 StGB). Anklageschrift; Bundesstrafgericht; Entscheid; Parteien; Beschlagnahmte; AStGB; Gebühr; Tagen; Bundesanwaltschaft; Mehrfachen; Bundesstrafgerichts; Kammer; Urteil; Widerhandlung; Kanton; Verfahren; Hrebik; Vollzug; Kasse; Rechtsanwältin; Begründung; Auslagen; Penal; Anrechnung; Untersuchungshaft; Federal

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel Kommentar zum StGB2003
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