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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 28g CCS dal 2023

Art. 28g Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 28g (1)

1 Chi è direttamente toccato nella sua personalit? dall’esposizione di fatti ad opera di mezzi di comunicazione sociale di carattere periodico, quali la stampa, la radio e la televisione, ha il diritto di rispondere con una propria esposizione dei fatti.

2 Il diritto di risposta non sussiste nel caso di un resoconto fedele di un pubblico dibattito di un’autorit? al quale l’interessato ha partecipato.

(1) Introdotto dal n. I della LF del 16 dic. 1983, in vigore dal 1° lug. 1985 (RU 1984 778; FF 1982 II 628).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 28g Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180057GegendarstellungDarstellung; Berufung; Einzelrichter; Beklagten; Kündigung; Urteil; Ressortleiter; Redaktorin; Reissleine; Chefredaktor; Reiche; Freien; Gekündigt; Parteien; Stücken; Gezogen; Formulierung; Beanstandet; Chefredaktors; Ressortleitung; Rückhalt; Parteientschädigung; Beschwerde; Entscheid; Berufungsbeklagte; Bundesgericht; Recht; Sinne
ZHLB120062Persönlichkeitsverletzung / unlauterer WettbewerbVorinstanz; Berufung; Recht; Interesse; Persönlichkeit; Medien; Einfluss; Klagten; Tatsache; Transparenz; Beklagten; Interessen; Einflussnahme; Klägern; Presse; Klägers; Tatsachen; Verletze; Besitzverhältnisse; Verletzend; Verletzung; Persönlichkeitsverletzung; Aussage; Intransparenz; Lautere; Verfahren; Fehle
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