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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 280a CCS dal 2023

Art. 280a Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 280 II e III … a 284 (1)

(1) Abrogati dall’all. 1 n. II 3 del Codice di procedura civile del 19 dic. 2008, con effetto dal 1° gen. 2011 (RU 2010 1739; FF 2006 6593).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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