E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice penale svizzero (CPS)

Art. 280 CPS dal 2023

Art. 280 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 280 Attentati contro il diritto di voto

Chiunque, con violenza o minaccia di grave danno, impedisce ad un elettore d’esercitare il diritto di voto o di firmare una domanda di referendum o d’iniziativa,chiunque, con violenza o minaccia di grave danno, costringe un elettore ad esercitare uno di questi diritti o ad esercitarlo in un senso determinato,è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.43 (AG.2016.561)mehrfache Wahlfälschung (BGer 6B_1062/2016 vom 28.03.2017)Berufung; Berufungskläger; Wahlfälschung; Urteil; Gericht; Vorinstanz; Recht; Aussage; Worfen; Stimm; Anklage; Aussagen; Urteils; Verfahren; Staatsanwalt; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Gericht; Wahlrecht; Wahlcouvert; Teilnahme; Eingriff; Akten; Wahlberechtigte; Verhalten; Person; Geldstrafe; Verteidigung; Sachverhalt; Wahlunterlagen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz