E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code pénal suisse (CPS)

Art. 277 CPS de 2023

Art. 277 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 277 Falsification d’ordre de mise sur pied ou d’instructions

1. Celui qui, intentionnellement, aura contrefait, falsifié, détruit ou fait disparaître un ordre de se présenter au recrutement, un ordre de mise sur pied, un ordre de marche ou une instruction destinée ? des citoyens astreints au service militaire,celui qui aura fait usage d’un tel ordre ou d’une telle instruction contrefaits ou falsifiés,sera puni d’une peine privative de liberté ou d’une peine pécuniaire.2. La peine sera une peine privative de liberté de trois ans au plus ou une peine pécuniaire si le délinquant a agi par négligence.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 IV 128Art. 221 Abs. 2 StGB, 21 ff. StGB; qualifizierte Brandstiftung, Versuch. Der qualifizierte Tatbestand setzt voraus, dass durch die Feuersbrunst, so wie sie sich ereignet hat, Leib und Leben von Menschen tatsächlich konkret gefährdet worden sind und dass der Täter im Sinne des direkten Vorsatzes um diese konkrete Gefährdung gewusst und sie gewollt hat. Angesichts der hohen Strafandrohung ist eine grosse Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Leib und Leben und damit eine nahe Gefahr erforderlich (E. 2a). Der Täter ist wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung schuldig zu sprechen, wenn z.B. dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet wurde und bloss die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (E. 2b). Brand; Qualifizierte; Brandstiftung; Gefahr; Tatbestand; Gefährdet; Gefährdung; Täter; Versuch; Qualifizierten; Recht; Feuer; Verletzung; Wahrscheinlichkeit; Erfüllt; Urteil; Ereignet; Versuchte; Subjektiven; Sind; Schuldig; Qualifizierter; Gemeingefahr; Nicht; Schützt; Zuchthaus; Feuersbrunst; Drohung
119 IV 1Art. 123 und Art. 126 StGB: Abgrenzung zwischen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeit (E. 4). Art. 18 StGB: Was der Täter wusste, wollte oder womit er einverstanden war, sind im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde prinzipiell nicht zu überprüfende Tatfragen. Rechtsfrage ist jedoch, ob im Lichte der von der kantonalen Instanz festgestellten Tatsachen der Schluss auf Eventualvorsatz berechtigt erscheint (E. 5). Canton; Cantonale; L'auteur; été; Corporelle; être; Lésions; éventuel; Corporelles; L'autorité; Avait; Résultat; Cause; Voies; Simples; Consid; Atteinte; Point; Qu'il; Celui; Entre; Celle; Coups; D'une; Appréciation; Telle; Tribunal; était; Négligence; Atteintes
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz