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Obligationenrecht (OR)

Art. 276a OR vom 2023

Art. 276a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 276a 2. Landwirtschaftliche Pacht

1 Für Pachtverträge über landwirtschaftliche Gewerbe oder über Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gilt das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985 (1) über die landwirtschaftliche Pacht, soweit es besondere Regelungen enthält.

2 Im Übrigen gilt das Obligationenrecht mit Ausnahme der Bestimmungen über die Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. (2)

(1) SR 221.213.2
(2) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 5 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 276a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG130008Paritätische SchlichtungPacht; Landwirtschaftliche; Schlichtung; Paritätische; Geschäftsräume; Streitigkeiten; Paritätischen; Kanton; Landwirtschaftlichen; Miete; Pachtsachen; Schlichtungsbehörde; Geschäftsräumen; Friedensrichter; Landwirtschaftlicher; Unterstellen; Erfasst; Stünde; Kantonen; Frei; Erwägungen; Obergerichts:; Getan; Greift; Hauser/Schweri/Lieber; GOG-Kommentar; Obergericht; Zivilkammer
ZHNP120022Anfechtung des Ausschlusses aus einer Vereinigung / Feststellungsklage / HerausforderungsbegehrenBerufung; Recht; Einzelgericht; Beklagten; Klage; Ausschluss; Urteil; Rechtsbegehren; Ziffer; Berufungsverfahren; Verfahren; Mitglied; Partei; Begründung; Vorinstanzliche; Generalversammlung; Feststellung; Vorinstanzlichen; Beschluss; Gericht; Pacht; Kündigung; Gesetzlich; Läge; Vi-Prot; Sachverhalt; Angefochten; Brief; Entscheid; Präsident
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2015/6Entscheid Personalrecht, Verfahren, Vertragsqualifikation, Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 1 Vertrag; Arbeit; Trags; Mensa; Vertrags; Hinweis; Klagten; Verwaltung; Beklagten; Recht; öffentlich; Hinweisen; Person; Kanton; öffentlich-rechtlich; Betrieb; Parteien; Arbeitsverhältnis; Kantons; Staat; Klägers; PersG; Pacht; Verfahren; Klage; Arbeitsvertrag; Zuständigkeit; Mensakommission
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