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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 267aOR from 2023

Art. 267a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 267a II. Inspection of object and notification of tenant or lessee

1 When the object is returned, the landlord or lessor must inspect its condition and immediately inform the tenant or lessee of any defects for which he is answerable.

2 If the landlord or lessor fails to do so, he forfeits his claims save in respect of defects not detectable on customary inspection.

3 Where the landlord or lessor discovers such defects subsequently, he must inform the tenant or lessee immediately.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 267a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG210007Forderung aus MietverhältnisBerufung; Klägerin; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Mängel; Feststellung; Rechts; Feststellungsinteresse; AaO; Wohnung; Partei; Mängelrüge; Stellt; Hätte; Entscheid; Kosten; Parteien; Urteil; Forderung; Fällige; Feststellungsklage; Leistung; Kläger; Allfällige; Streitwert
ZHNG190008ForderungVermieter; Vermieterin; Miete; Mieter; Vorinstanz; Recht; Berufung; Beweis; Forderung; Spüler; Schlüssel; Geschirrspüler; Waschmaschine; Klage; Ersatz; Mietern; Mängel; Wohnung; Einzug; Schaden; Rückgabe; Verfahren; Terrasse; Einzugs; Bestritten; Gericht; Partei; Widerklage
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