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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 266a OR dal 2023

Art. 266a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 266a 1. In genere

1 Nelle locazioni a tempo indeterminato, ciascuna delle parti può dare la disdetta osservando i termini legali di preavviso e le scadenze di disdetta, sempreché non abbiano pattuito un termine di preavviso più lungo o un’altra scadenza di disdetta.

2 Se il termine di preavviso o la scadenza di disdetta non è osservato, la disdetta produce effetto per la scadenza successiva di disdetta.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 266a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG210014ForderungMieter; Berufung; Vermieter; Vorinstanz; Vermieterin; Zuzüglich; Vorladung; Zürich; Kündigung; Forderung; Kosten; Schadenersatz; Kläger; September; Urteil; Gemäss; Mietgericht; Mietvertrag; Könne; Beklagte; Verfahren; Parteien; Gericht; Berufungsverfahren; Hauptverhandlung; Möblierte; Oktober; Klägerin
ZHPF190054Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungBeschwerde; Kündigung; Beschwerdeführer; Entscheid; Obergericht; Beschwerdegegnerin; Rechtsmittel; Streitwert; Ausweisung; Vorinstanz; Hinweis; Beilage; Formular; Gekündigt; Gesuchsgegner; Parteien; Ziffer; Begründung; Mietverhältnis; Frist; Angefochten; Kündigungsformular; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Vorinstanzliche; Gericht; Beilagen; Empfang
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 88 Art. 257d OR.Wirkungslosigkeit der Kündigung nach zu kurz bemessener Zahlungsfrist. Die dem sich mit der Zahlung fälliger Mietzinse in Rückstand befindenden Mieter vom Vermieter zu kurz bemessene Zahlungsfrist kannnicht in eine der gesetzlichen Bestimmung von Art. 257d Abs. 1 OR entsprechende Frist... Kündigung; Frist; Zahlung; Mieter; Zahlungsfrist; Vermieter; Mietzins; Bemessene; Setzlichen; Zürcher; Digungsfrist; Brunner; Lachat/Stoll/; Higi; Aufl; Auffassung; Korrekt; Dreissig; Geschäftsräumen; Ordentliche; Wirkungslosigkeit; Kün-; Gesetzlichen; Digungsgr; Fälliger; Mietzinse; Zahlungsverzugs; Umgedeutet; Vermeiden; Mieters
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