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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 264bSCC from 2023

Art. 264b Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 264b 1. Scope of application

Articles 264d–264j apply in connection with international armed conflicts including occupations as well as, unless the nature the offences requires otherwise, in connection with non-international armed conflicts.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-4869/2014Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Informationen; Recht; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Handlung; Organisation; Verfügung; Anschläge; Person; Verwerfliche; Beschwerdeführers; Sachverhalt; Schweiz; Anschlag; Militär; Unterstützung; Verbrechen; Begangen; Handlungen; Asylausschluss; Worden; Angefochtene; Personen; Delikt
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