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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 262OR from 2023

Art. 262 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 262 K. Sub-letting

1 A tenant may sub-let all or part of the property with the landlord’s consent.

2 The landlord may refuse his consent only if:

  • a. the tenant refuses to inform him of the terms of the sub-lease;
  • b. the terms and conditions of the sub-lease are unfair in comparison with those of the principal lease;
  • c. the sub-letting gives rise to major disadvantages for the landlord.
  • 3 The tenant is liable to the landlord for ensuring that the sub-tenant uses the property only in the manner permitted to the tenant himself. To this end the landlord may issue reminders directly to the sub-tenant.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 262 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPF220037AusweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Verfahren; Ausweisung; Entscheid; Wohnung; Obergericht; Mietverhältnis; Unrichtig; Nicht; Untermieter; Partei; Erheben; Eingabe; Miete; Frist; Streitwert; Fortan; Mietvertrag; Beschwerdeführers; Winterthur; Bezirksgerichtes; Oberrichter; Unrichtige; Beschwerdeführer; Vorinstanzlichen; Einzelgericht; Bundesgericht
    ZHNG190016Kündigungsschutz / AnfechtungMiete; Mieter; Kündigung; Zustimmung; Vermieter; Vermieterin; Mieters; Berufung; Untermietverhältnis; Vorinstanz; Mietverhältnis; Untermietverhältnisse; Untermiete; Recht; Härte; Zimmer; Wohnung; Erstreckung; Mietverhältnisse; Partei; Pflicht; Interesse; Untermieter; Mietverhältnisses; Missbräuchlich; Vertrauen; Alter; Parteien; Vorgängig
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB120006Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Beschwerde; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Beschwerdeführer; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verfahren; Verwaltungskommission; Aufsichts; Vorinstanz; Bundesgericht; Obergericht; Vollstrecken; Betreibungsamt; Stadtammann; Erkenntnisverfahren; Beschluss; Kommentar; Bezirksgerichts; Räumung
    ZHVB120007Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Beschwerde; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Beschwerdeführer; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verfahren; Verwaltungskommission; Aufsichts; Vorinstanz; Bundesgericht; Obergericht; Stadtammann; Kommentar; Bezirksgerichts; Beschluss; Erkenntnisverfahren; Betreibungsamt; Vollstrecken; Ziffer
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    139 III 353 (4A_37/2013)Art. 262 und 263 OR. Mietvertrag; Wirkungen der Übertragung des Mietverhältnisses auf den Untermietvertrag. Im Fall einer gültigen Übertragung des Mietverhältnisses tritt der übernehmende Mieter anstelle des vorherigen Mieters in den Mietvertrag ein; Art. 263 OR verlangt die Zustimmung eines eventuellen Untermieters nicht (E. 2.1.1). Verhältnis zwischen dem Haupt- und dem Untermietvertrag (E. 2.1.2). Abschluss eines neuen Untermietvertrags zwischen dem eintretenden Mieter und den ehemaligen Untermietern des vorherigen Mieters im Anschluss an die Übertragung des Mietverhältnisses (E. 2.1.3). Gültigkeit der durch den eintretenden Mieter ausgesprochenen Kündigung gegenüber den Untermietern (E. 2.1.4-2.1.6).
    Recourants; Locataire; Contrat; Droit; Bailleur; Sous-location; Entre; Principal; Transfert; Loyer; Cit; D'usage; Comme; Conclu; Chose; Résiliation; Effet; Qu'il; Nouveau; été; D'une; LACHAT; Moment; Consentement; Tiers; était; Sous-bailleur; Local; Sous-locataire; Mieter
    138 III 59 (4A_227/2011)Art. 262, 271 und 271a Abs. 1 lit. a OR; Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses. Treu und Glauben als Schranke der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses (E. 2.1). Die vage Möglichkeit, die Mietsache allenfalls wieder einmal selber zu nutzen, rechtfertigt eine Untervermietung nicht (E. 2.2). Massgebender Zeitpunkt, bis zu dem im Verfahren Gründe für die Kündigung vorgebracht werden können (E. 2.3). Der Umstand, dass der Vermieter für eine gewisse Zeit ein vertrags- oder gesetzwidriges Verhalten des Mieters geduldet hat, schliesst eine ordentliche Kündigung wegen dauernder Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses nicht notwendigerweise aus (E. 3). Kündigung; Miete; Mieter; Beschwerde; Urteil; Untervermietung; Vermieter; Beschwerdeführer; Ordentliche; Untermiete; Mietverhältnis; Vorgebracht; Vertrauensverhältnis; Vater; Glauben; Treuwidrig; Mieters; Zustimmung; Recht; Kantonsgericht; Interesse; Umstand; Entscheid; Verhalten; Kündigungsgr; Mietsache; Erstinstanzliche; Gültig; Mietvertrag; Partei
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