Art. 261 CCS dal 2023
Art. 261 B. Azione di paternit? I. Diritto all’azione (1)
1 Tanto la madre quanto il figlio possono proporre l’azione d’accertamento della filiazione paterna.
2 L’azione è diretta contro il padre o, dopo la sua morte e nell’ordine qui dato, contro i suoi discendenti, genitori o fratelli e sorelle ovvero, se questi mancano, contro l’autorit? competente del suo ultimo domicilio.
3 Se il padre è morto, sua moglie, a salvaguardia dei propri interessi, è informata dal giudice che l’azione è stata proposta.
(1) Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 ([RU 1977 237]; [FF 1974 II 1]).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 512 (5A_155/2012) | Art. 972 ZGB; Grunddienstbarkeit; Klage des berechtigten Eigentümers gegen Miteigentümer des belasteten Grundstücks; Passivlegitimation. Ist im Zeitpunkt der Klageeinreichung das Eigentum eines Käufers im Tagebuch eingeschrieben, im Hauptbuch aber noch nicht eingetragen, hat sich die Klage des dienstbarkeitsberechtigten Eigentümers gegen den im Tagebuch eingeschriebenen Käufer eines Miteigentumsanteils am dienstbarkeitsbelasteten Grundstück zu richten (E. 2-4). | Tagebuch; Eintragung; Grundbuch; Hauptbuch; Beschwerde; Klage; Eigentum; Eigentums; Einschreibung; Eigentümer; Beschwerdeführer; Recht; Zeitpunkt; Schrieben; Grundstück; Anmeldung; Datum; Beschwerdegegner; Klageeinreichung; Erwerb; Passivlegitimation; Teilbd; Veräusserung; Erwerber; Grundbuchs; Eigentumsübergang; Stockwerkeinheit; Veräusserer; Grundstücks |
129 III 646 | Ungerechtfertigte Bereicherung. Klage des Registervaters gegen den Erzeuger für geleisteten Kindesunterhalt. Wird das rechtliche Kindesverhältnis zum Registervater durch Anfechtungsklage beseitigt, entfällt dessen Unterhaltsverpflichtung rückwirkend auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung, während gleicherweise das rechtliche Kindesverhältnis zum anerkennenden leiblichen Vater rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt entsteht. Als Folge hat der Registervater gegen den leiblichen einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Ersparnisbereicherung). | Kindes; Bereich; Unterhalt; Bereicherung; Klagt; Rechtlich; Beklagten; Verhält; Vater; Kindesverhältnis; Ungerechtfertigt; Register; Registervater; Leistung; Klage; Ungerechtfertigte; HEGNAUER; Ersparnisbereicherung; Vaterschaft; Rückwirkend; Verhältnis; Erzeuger; Irrtum; Anfechtung; Geburt; Berner; Ungerechtfertigter; Vermögens; Recht |