Art. 26 Daten betreffend die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister
1 In VOSTRA werden Daten über die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister eingetragen und verarbeitet.
2 Der Bundesrat regelt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden.