E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 259gOR from 2023

Art. 259g Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 259g 6. Deposit of rent a. General principle

1 A tenant of immovable property requesting that a defect be remedied must, in writing, set the landlord a reasonable time limit within which to comply with such request and may warn him that, in the event of failure to comply, on expiry of the time limit the tenant will deposit his future rent payments with an office designated by the canton. He must notify the landlord in writing of his intention to pay rent on deposit.

2 Rent paid on deposit is deemed duly paid.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 259g Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220051Ausweisung / Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Mieter; Recht; Vermieterin; Kündigung; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Gesuch; Mietsache; Mietzins; Berufungsverfahren; Gesuchsgegner; Partei; Ausweisung; Parteien; Vorinstanzlich; Zahlung; Urteil; Vorinstanzlichen; Rechtsmittel; Summarischen; Mängel; Mietzinse; Mietverhältnis; Berufungsbeklagte; Zuweisen; Eintritt; Einzelgericht; Bezirksgericht
ZHNG210006ForderungBeklagte; Kläger; Beklagten; Vorinstanz; Beweis; Berufung; Sanierung; Arbeiten; Arbeit; Hätte; Arbeiten; Digung; Vorinstanzliche; Hätten; Schluss; Zeugen; Sprechen; Schaden; Sanierungsarbeiten; Verträge; September; Tonstudio; Vorinstanzlichen; Könne; Fenster; Weshalb; Entscheid
Dieser Artikel erzielt 21 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.21 (AG.2020.523)Mietausweisung (BGer 4A_571/2020 vom 23. März 2021)Mietzins; Mieter; Mietzinse; Vermieter; Zahlung; Hinterlegung; Mieterin; Zivilgericht; Fallen; Zahlungsverzug; Berufung; Hinterlegt; Zahlungsverzugs; Vermieterin; Zahlungsverzugskündigung; November; Hinterlegte; Schlichtungsstelle; Bereits; Verfallen; Vorliegend; Verfallene; Könne; Vorliegende; Gericht; Gemäss; Appellationsgericht; Entscheid; Mietzinses; Zivilgerichts
BSZB.2019.16 (AG.2019.433)Ausweisung Rechtsschutz in klaren FällenMietzins; Mieter; Rechts; Kündigung; Zahlung; Mietzinse; Hinterlegung; Vermieter; Zahlungsverzug; Berufung; Mieterin; Voraus; Werden; Zivilgericht; Voraussetzung; Zahlungsverzugs; Vorliegend; Voraussetzungen; Vorliegende; Vermieterin; Treten; Hinterlegt; Fällig; Bundesgericht; Vorliegenden; Ausserordentlich; Gutgläubig; Formell; Kommentar; Ausserordentliche
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz