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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 259cOR from 2023

Art. 259c Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 259c b. Exception

The tenant or lessee is not entitled to rectification of the defect where the landlord or lessor provides full compensation for the defective object within a reasonable time.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 259c Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG170003Gültigkeit einer Kündigung Berufung gegen ein Urteil des Mietgerichtes Zürich (Kollegialgericht) vom 19. Dezember 2016 (MB150006)Miete; Mieter; Mieterin; Vermieter; Kündigung; Vermieterin; Vorinstanz; Berufung; Gebrauch; Mietobjekt; Recht; Mängel; Bauarbeiten; Mietsache; Mietzins; Vorinstanzlich; Erwägungen; Sanierung; Zumutbar; Gelkündigung; Kündigungsrecht; Ersatz; Sanierungsarbeiten; Mängelkündigung; Partei; Vorinstanzliche; Erheblich; Entscheid; Mietobjekts; Vorinstanzlichen
ZHAA060133Beschwerdeverfahren, Subsidiarität der kantonalen NichtigkeitsbeschwerdeBeschwerde; Führerin; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Angefochtene; Beschluss; Ersatz; Angefochtener; Rüge; Fassade; Verfahren; Feststellung; Vorinstanzliche; Zumutbar; Bundesrecht; Mietobjekt; Ersatzobjekt; Berufung; Bundesgericht; Recht; Urteil; Fassadensanierung; Beschwerdegegners; Vorliegenden; Beweis; Praxis; Akten
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