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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 259OR from 2023

Art. 259 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 259 I. Obligation of tenant to carry out minor cleaning and repairs

The tenant or lessee must remedy defects which can be dealt with by minor cleaning or repairs as part of regular maintenance and, depending on local custom, must do so at his own expense.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 259 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200036ErbteilungKlagten; Beklagten; Gerin; Dispositiv; Gerinnen; Klägerinnen; Ziffer; Recht; Dispositiv-Ziffer; Berufung; Vorinstanz; Erben; Urteil; Partei; Mietverhältnis; Steigerung; Gemeinde; Gericht; Mietzins; Schuld; Parteien; Verfahren; Gemeindeammannamt; Lasses; Meilen; Urteils; Bezirksgericht; Wohnung; Bezahlen
ZHNG190004Forderung Berufung gegen einen Entscheid des Mietgerichtes Zürich vom 6. Dezember 2018 (MG150023)Beweis; Vorinstanz; Nebenkosten; Abrechnung; Mieter; Recht; Verwaltung; Klägern; Partei; Beklagten; Abgerechnet; Berufung; Saldo; Entscheid; Vermieter; Recht; Errechnet; Verrechnet; Beweislast; Verfahren; Nebenkostenabrechnung; Parteien; III/; Fallen; Hauswartung; Position; Positionen; Rechnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2016/105Entscheid Stiftungsaufsicht, Art. 84 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 87 Abs. 1 ZGB.Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ist dafür zuständig, über die Unterstellung der beschwerdeführenden Stiftung unter die staatliche Aufsicht zu befinden (E. 4).Legitimation zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde (E. 5).Die Stiftungsaufsichtsbeschwerde hat den im kantonalen Verwaltungsverfahrensrecht statuierten Anforderungen an die Klagebegründung und die Darstellung des Sachverhalts zu genügen (E. 6.1).Qualifikation der beschwerdeführenden Stiftung als klasssische Stiftung mangels effektiver interner Aufsicht und trotz ursprünglich kirchlicher Zwecksetzung, Unterstellung unter die staatliche Aufsicht (E. 10), (Verwaltungsgericht, B 2016/105).Auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 12. November 2018 nicht ein (Verfahren 5A_462/2018). Beschwerde; Stiftung; Beschwerdeführerin; Stiftungs; Verein; Aufsicht; Hinweis; Recht; Hinweise; Hinweisen; Beschwerdegegner; Stiftungsaufsicht; Hierzu; Entscheid; Vorinstanz; VerwGE; Kirchliche; Stiftungen; Verwaltung; Hinweisen; Zweck; Beschwerdebeteiligte; Jakob; Verbindung; Stifter; Staatliche; Trete; Vereins; Riemer; Kirchlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 218 (4A_571/2020)
Regeste
Art. 259g OR ; Hinterlegung des Mietzinses; Erfüllungswirkung. Hinterlegt ein Mieter im Zeitpunkt der Hinterlegung bereits fällige Mietzinse, bewirkt die Hinterlegung keine Tilgung der Mietzinsschuld (E. 3.3).
Mietzins; Hinterlegung; Mietzinse; Mieter; Vermieter; Fällig; Zahlung; Mieterin; Voraussetzungen; Hinterlegte; Beschwerde; Erfüllungswirkung; Recht; Auslegung; Vermieterin; Fälliger; Zweck; Entscheid; Urteil; Lagerraum; Frist; Erfüllt; Zivilgericht; GIGER; Hinterlegten; Mietzinses; Zahlungsfrist; Botschaft; Element
146 III 63 (4A_182/2019) Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO ; vereinfachtes Verfahren; Hinterlegung von Mietzinsen. Die "Hinterlegung von Mietzinsen" nach Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO umfasst streitwertunabhängig alle Mängelrechte nach Art. 259a Abs. 1 OR , welche der Mieter im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens durchsetzen will und für die ihm die Hinterlegung als Druckmittel dient (E. 4.4). Hinterlegung; Mietzins; Mängel; Mietzinse; Beschwerde; Verfahren; Miete; Mieter; Klage; Mängelrechte; Beschwerdegegnerin; Streitigkeit; Mietzinsen; Pacht; Hinterlegt; Hinterlegte; Urteil; Beschwerdeführerin; Vereinfachte; Beseitigung; Hinterlegungsverfahren; Streitwert; Verpflichten; Loyer; Hinterlegung; Mängelbeseitigung; Hinterlegten; Ansprüche; Mietrecht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4262/2010Wohnraum-, Wohnbau- und EigentumsförderungBeschwerde; Mietzins; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Mietzinse; Mietzinserhöhung; Recht; Beschwerdegegner; Mieter; Urteil; Vorinstanz; Bundesgericht; Bundesgerichts; Liegende; Verfahren; Vermieterin; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; Missbräuchlich; Wohnung; Liegenden; Bestätigt; Verfügung; Mietzinsherabsetzung; Mietzinses; Beschwerdegegnern; Mietzinsplan; Vorliegenden
B-7951/2007ArbeitslosenversicherungBeschwerde; Vollzug; Anrechenbar; Kanton; Anrechenbare; Vollzugskosten; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Kantone; Anrechenbaren; Verfahren; Verfügung; Finanzanweisungen; Ausgleichsfonds; Sitzungszimmer; Bundesverwaltungsgericht; Nebenkosten; AVIG-Vollzug; Rechnung; Arbeitsplatz; Räume; Rechnungsjahr; Arbeitsplatzmessungen; Aufgabe; Betrieb; Nutzfläche; Fallen; Entscheid; Anrechenbarkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Tschudi Kommentar, 4. A., Zürich2018
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