Art. 256 D. Verwertungsmodus
1 Die zur Masse gehörenden Vermögensgegenstände werden auf Anordnung der Konkursverwaltung öffentlich versteigert oder, falls die Gläubiger es beschliessen, freihändig verkauft.
2 Verpfändete Vermögensstücke dürfen nur mit Zustimmung der Pfandgläubiger anders als durch Verkauf an öffentlicher Steigerung verwertet werden.
3 Vermögensgegenstände von bedeutendem Wert und Grundstücke dürfen nur freihändig verkauft werden, wenn die Gläubiger vorher Gelegenheit erhalten haben, höhere Angebote zu machen. (1)
4 Anfechtungsansprüche nach den Artikeln 286–288 dürfen weder versteigert noch sonstwie veräussert werden. (1)
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190002 | Freihandverkaufsverfügung vom 28. August 2018 (Beschwerde über ein Konkursamt) | Beschwerde; Konkurs; Beschwerdeführer; Konkursamt; Fahrzeuge; Freihandverkauf; Verkauf; Schätzung; Freihandverkaufs; Angebot; Freihandverkaufsverfügung; Verkaufs; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Beschwerdegegner; SchKG; Thalwil; Verfahren; Gläubiger; Geschätzte; Jaguar; Verkaufspreis; Recht; Konkursamtes; Angebote; Geschätzten; Interessenten; Ersichtlich; Verkehrswert |
ZH | PS160183 | Anfechtung eines Freihandverkaufes (Beschwerde über ein Konkursamt) | Beschwerde; Konkurs; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Angebot; Konkursamt; Marke; Marken; Recht; Beschwerdegegner; Verfahren; SchKG; Bieter; Gläubigerzirkular; Markenrechte; Beschwerdeführerinnen; Freihandverkauf; Zuschlag; Frist; Verwertung; Höhe; Gläubigern; Höhere; E-Mail; Angebote; Angebots; Angebotsrunde; Gebot |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 226 (5A_827/2019) | Regeste Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). | SchKG; Stundung; Beschwerde; Lassgericht; Provisorische; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Definitiv; Definitive; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Provisorischen; Sachwalter; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassvertrag; Lassgerichts; Anlagevermögen; Ermächtigungsentscheid; HUNKELER; Sachwalters; Verfügung |
131 III 237 | Freihandverkaufsverfügung; Nichtigkeit (Art. 22 SchKG) wegen inhaltlicher Mängel. Eine Freihandverkaufsverfügung ist nichtig, wenn die Umschreibung des zu verwertenden Objekts den Anforderungen zur Individualisierung nicht genügt (E. 2.1). Bei der Verwertung von registrierten Immaterialgüterrechten - im konkreten Fall Marken - ist zur Individualisierung die Erwähnung der wichtigsten Registerangaben erforderlich (E. 2.3). | Marke; Freihandverkauf; Marken; Konkurs; Beschwerde; Freihandverkaufs; Freihandverkaufsverfügung; Nichtigkeit; Konkursamt; SchKG; Kaufvertrag; Beschwerdegegnerin; alle; Inventar; Schuldbetreibung; Markenrechte; Marken; Rechtlich; LORANDI; Individualisierung; Verwertung; Verfügung; Liegenden; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Vermögenswerte; Gemeinschuldnerin; Interesse; Inventarpositionen |