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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 253aOR from 2023

Art. 253a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 253a 1. Residential and commercial premises

1 The provisions governing the leasing of residential and commercial premises are also applicable to objects on such premises of which the tenant has use.

2 They are not applicable to holiday homes hired for three months or less.

3 The Federal Council issues the provisions for implementation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 253a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG180009Kündigungsschutz / AusweisungBerufung; Vorinstanz; Kündigung; Klage; Mietzins; Partei; Wohnung; Recht; Parteien; Beklagten; Zahlung; Verfahren; Zahlungsverzug; Klageänderung; Standpunkt; Einfache; Gesellschaft; Streit; Ausweisung; Mietzinse; Mietgericht; Gebrauch; Entscheid; Gebrauchsleihe; Mietzinses; Zahlungsverzugs; Einfachen; Mietverhältnis; Schulde
ZHNG170024Forderung Berufung gegen einen Beschluss des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 16. November 2017 (MD170001)Berufung; Klagte; Berufungsbeklagte; Berufungskläger; Klage; Partei; Vorinstanz; Parteien; Gesellschaft; Mietzins; Klagten; Recht; Entscheid; Sachlich; Geschäft; Berufungsbeklagten; Rechtlich; Berufungsklägers; Sachliche; Mietgericht; Zuständigkeit; Liegenschaft; Einfache; Gebrauch; Sachverhalt; Konto; Mietvertrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.59 (AG.2016.305)Kündigung des MietvertragsKündigung; Vermieter; Mieter; Mieterin; Zivilgericht; Kündigungen; Berufung; Erfahren; Hätte; Nutzung; Begründung; Hätten; Liegenschaft; Andere; Worden; Rechts; Verhält; Wohnung; Geschäft; Vorliegend; Werden; Verfahren; Entscheid; Nutzungsart; Vorliegende; Schlichtungsverhandlung; Eingabe; Änderung; Partei; Vorliegenden
AGAGVE 2011 1I. ZivilrechtA. Mietrecht1 Art. 269 ff. OR. Der zweite Abschnitt des Mietrechts betreffend Schutzvor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen des Vermieters gemäss Art. 269 ff. OR gilt nur bei der Mietevon Wohn- und Geschäftsräumen, nicht hingegen bei Mietverhältnissenüber... Miete; Räumen; Geschäftsräumen; Missbräuchlich; Parteien; Missbräuchlichen; Mietzins; Parkplätze; Derungen; Zivilrecht; [Hrsg]; Higi; Pacht; Wohnoder; Mietverhältnis; Vorbemerkungen; Mietrecht; Schutz; Mietzinsen; Mieter; Vermieters; Kündigung; Änderungsoder; Gemietet; Parkplatzdreieck; Gestalt; Mietzinserhöhung; Schlichtungsbehörde; Aufl; Prinzip
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