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SchKG ()

Art. 245 SchKG () drucken

Art. 245 B. Decisiun

L’administraziun dal concurs decida davart la renconuschientscha da las pretensiuns. En quest connex n’è ella betg liada tras la decleraziun dal concursit.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 245 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE170001Kollokationsklage / RückweisungBerufung; Verfahren; Konkurs; Berufungsklägerin; Entscheid; Partei; Vorinstanz; Recht; Forderung; Urteil; Gehör; Kollokationsplan; Beschwerde; Gepflicht; Affoltern; Parteien; Obergericht; Gehörs; Fragepflicht; Richterliche; Bundesgericht; Beklagten; Konkursamt; Berufungsbeklagte; Rückweisung; Reformatorisch; Verfahrens; Verletzung; Beklagten; Kantons
ZHNE160006KollokationsklageVerfahren; Berufung; Recht; Partei; Vorinstanz; Verhandlung; Berufungsklägerin; Forderung; Gericht; Konkurs; Mündlich; Antrag; Gehör; Auflage; Entscheid; Mündliche; Schriftlich; Kollokation; Kollokations; Fentlich; Urteil; Klage; SchKG; Obergericht; ZPO/ZH; Beklagten; Schriftliche; Parteien; Verfahrens
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