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Legge sul diritto d’autore (LDA)

Art. 24 LDA dal 2022

Art. 24 Legge sul diritto d’autore (LDA) drucken

Art. 24 Esemplari d’archivio e copie di sicurezza

1 Per assicurare la conservazione di un’opera, è lecito allestirne una copia. Un esemplare dev’essere depositato in un archivio non accessibile al pubblico e designato come esemplare d’archivio.

1bis Le biblioteche, gli istituti d’insegnamento, i musei, le collezioni e gli archivi, pubblici o accessibili al pubblico, possono allestire gli esemplari d’opera necessari alla salvaguardia e alla conservazione delle loro collezioni sempre che con tali riproduzioni non perseguano uno scopo economico o commerciale. (1)

2 La persona che ha il diritto di usare un programma per computer può farne una copia di sicurezza; non sono ammesse deroghe per contratto a tale facolt? .

(1) Introdotto dal n. I della LF del 5 ott. 2007 (RU 2008 2421; FF 2006 3135). Nuovo testo giusta il n. I della LF del 27 set. 2019, in vigore il 1° apr. 2020 (RU 2020 1003; FF 2018 505).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 II 305 (2C_783/2013)Art. 15 und 16 WPPT, Art. 190 BV, Art. 60 URG; Begriff der "Angemessenheit" bzw. des wirtschaftlich angemessenen Entgelts für die Nutzung von Leistungsschutzrechten (Gemeinsamer Tarif S Sender [2011-2013]). Dem Gesetzgeber ist es mit Blick auf die Unbestimmtheit der Regelung in Art. 15 und Art. 16 WPPT nicht verwehrt, den Begriff der Angemessenheit aufgrund einer politischen Wertung gesetzlich auf ein Verhältnis von zehn (Urheberrechte) zu drei (Leistungsschutzrechte) festzulegen, wie er dies in Art. 60 Abs. 2 URG getan hat (E. 5 und 6). Der Vorbehalt, dass die Berechtigten "bei einer wirtschaftlichen Verwaltung ein angemessenes Entgelt" erhalten sollen (Art. 60 Abs. 2 zweiter Halbsatz URG), lässt Abweichungen hiervon bzw. von der Dreiprozentgrenze in einer Gesamtwertung allenfalls zu, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dass tatsächlich kein angemessenes Entgelt aus einem Tarif resultiert. Die sogenannte "Wettbewerbssimulationsmethode" ist nur bedingt geeignet, die Angemessenheit einer Tarifregelung zu würdigen (E. 6.5). Der Umstand, dass beim derzeitigen Stand der Kenntnisse die Leistungsschutzrechte in anderen europäischen Ländern teilweise höher abgegolten werden ("Ländervergleichsmethode"), lässt den Gemeinsamen Tarif S Sender (2011-2013) in der von der ESchK genehmigten Fassung nicht als bundesrechtswidrig erscheinen (E. 7). Urheber; Urheberrecht; Leistung; Tarif; Ziffer; Leistungsschutzrechte; Vergütung; Beschwerde; Urheberrechte; Urteil; Beschwerdeführerin; Entgelt; Regel; Schutz; Recht; Relation; Verwertung; Verwandte; Angemessenheit; Markt; Bundesgericht; Tonträger; Vorinstanz; National; Gesetzlich; Genehmigte; Swissperform; Droit
133 III 473 (4C.73/2007)Urheberrecht; Eigengebrauch; Herstellung der zum Eigengebrauch bestimmten Werkexemplare durch Dritte. Die Erstellung betriebsinterner elektronischer Pressespiegel ist gestützt auf Art. 19 Abs. 1 lit. c URG zulässig (E. 3). Presseausschnitt- und Dokumentationslieferdienste, die für ihre Kunden elektronische Pressespiegel erstellen, können Dritte im Sinn von Art. 19 Abs. 2 URG sein (E. 4-6). Recht; Urheber; Elektronisch; Elektronische; Vervielfältigung; Urheberrecht; Vergütung; Recht; Dokumentation; Pressespiegel; Werke; Presseausschnitt; Dokumentationslieferdienst; Klägerinnen; Dokumentationslieferdienste; Eigengebrauch; Zeitung; Kopie; Werkexemplar; Ziffer; Interesse; Journalist; Interne; Verwertung; Botschaft; Medien; Interessen; Erstellen; Obergericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1624/2018Urheberrecht Beschwerde; Tarif; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Radio; Recht; Sendung; Verwertung; Programm; Musik; Urheber; Verwertungsgesellschaft; Verwertungsgesellschaften; Einnahmen; Schützt; Lemma; Urheberrecht; Geschützte; Werke; Beschluss; Vergütung; Partei; Meldung; SWISSPERFORM; Ziffer; Enthalte; Schutz; Urteil
B-3812/2016UrheberrechtTarif; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vergütung; Instanz; Vorinstanz; Urteil; Lemma; Erhöhung; Fernsehen; Handel; Gemessen; Handelston; Bundesverwaltungs; Bundesverwaltungsgericht; Beschluss; Verfügung; Rückwirkung; Handelstonträger; Synchronisiert; Sprunghaft; Tarifziff; Tarifs; Tarife; „Tarif; Deckelung; Nutzer; Gelte
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