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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 238OR from 2023

Art. 238 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 238 B. Warranty

A party to the exchange who is dispossessed of the object received or has returned it as defective may either claim for damages or for the return of the object that he delivered.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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