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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 230a SchKG vom 2023

Art. 230a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 230a Erbschaft und bei juristischen Personen (1)

1 Wird die konkursamtliche Liquidation einer ausgeschlagenen Erbschaft mangels Aktiven eingestellt, so können die Erben die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven an die Erbengemeinschaft oder an einzelne Erben verlangen, wenn sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen. Macht keiner der Erben von diesem Recht Gebrauch, so können es die Gläubiger und nach ihnen Dritte, die ein Interesse geltend machen, ausüben.

2 Befinden sich in der Konkursmasse einer juristischen Person verpfändete Werte und ist der Konkurs mangels Aktiven eingestellt worden, so kann jeder Pfandgläubiger trotzdem beim Konkursamt die Verwertung seines Pfandes verlangen. Das Amt setzt dafür eine Frist.

3 Kommt kein Abtretungsvertrag im Sinne von Absatz 1 zustande und verlangt kein Gläubiger fristgemäss die Verwertung seines Pfandes, so werden die Aktiven nach Abzug der Kosten mit den darauf haftenden Lasten, jedoch ohne die persönliche Schuldpflicht, auf den Staat übertragen, wenn die zuständige kantonale Behörde die Übertragung nicht ablehnt.

4 Lehnt die zuständige kantonale Behörde die Übertragung ab, so verwertet das Konkursamt die Aktiven.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 230a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210126Einstellung mangels AktivenKonkurs; Konkursamt; Beschwerde; Verfahren; Aktiven; Einstellung; Konkursverfahren; Konkursverfahrens; Kosten; Inventar; Vorinstanz; Entscheid; Ansprüche; Verfahrens; Summarischen; Anfechtungsansprüche; AaO; Geschäftsführer; Mangels; Interesse; Vermögen; Urteil; Gesuch; Inventarisierung; Seiner; Gläubiger; Durchführung; Dessen; Illiquide; Welche
ZHPS200217Konkursamtliche Mitteilung der Steigerungsbedingungen für Grundstücke vom 16. Oktober 2020 (Beschwerde über das Konkursamt)Beschwerde; Konkurs; Beschwerdeführerin; Konkursamt; Steigerung; Interesse; Aufsichtsbehörde; Verwertung; Vorinstanz; November; Gemeinschuldner; Bezirksgericht; Oktober; Interessen; Kammer; Verfügung; Versteigerung; Zürich; Beschluss; Liegenschaft; Steigerungsbedingungen; Verfahren; Stellt; örtlich; Behörde; Zwangsversteigerung; Wirkung; Liquidation; Eingabe; Schätzwert
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5172/2014Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verfügung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gläubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Forderung; Wäre; Konkursliquidator
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