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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 23 SVG vom 2023

Art. 23 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 23 Geltungsdauer der Massnahmen

1 Verweigerung und Entzug eines Fahrzeug- oder Führerausweises sowie das Verbot des Radfahrens oder des Führens von Tierfuhrwerken sind schriftlich zu eröffnen und zu begründen. Vor dem Entzug eines Führerausweises oder der Auflage eines Fahrverbotes ist der Betroffene in der Regel anzuhören.

2 Der Kanton, der Kenntnis erhält von einem Grund zu einer solchen Massnahme, kann diese dem zuständigen Kanton beantragen; ebenso dem Bund, wenn dieser zuständig ist.

3 Hat eine gegen einen Fahrzeugführer gerichtete Massnahme fünf Jahre gedauert, so hat die Behörde des Wohnsitzkantons auf Verlangen eine neue Verfügung zu treffen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Voraussetzungen weggefallen sind. Hat der Betroffene den Wohnsitz gewechselt, so ist vor der Aufhebung der Massnahme der Kanton anzuhören, der sie verfügt hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 23 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRVB-04-3Führerausweisentzug (Auflagen)Berufung; Verfügung; Auflage; Auflagen; Graubünden; Strassenverkehr; Berufungskläger; Führerausweis; Strassenverkehrs; Kantons; Kehrsamt; Abstinenz; Senverkehrsamt; Strassenverkehrsamt; Warnungsentzug; Alkoholabstinenz; Vorsorglich; Kantonsgericht; Entzug; Kantonsgerichtsausschuss; Recht; Polizei; Vorsorgliche; Dererteilung; Schwerde; Entscheid; Sanitätsdepartement; Angeordnet

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.305FührerausweisentzugBeschwerde; Führerausweis; Beschwerdeführer; Führerausweises; Recht; Entzog; Sicherungsentzug; Verfügung; Motorfahrzeug; Entzogen; Verwaltungsgericht; Wiedererteilung; Erneute; Strassenverkehr; Führerprüfung; Verhandlung; Gericht; Partei; Gutachten; Schwere; Erneuten; Ausweis; Auflage; Fahrzeug; Nachfolgend; Fahrpraxis; Eignung; Mindestentzugsdauer; Kantons; Erwägung
SOVWBES.2018.315Aberkennung des ausländischen FührerausweisesBeschwerde; Beschwerdeführer; Führerausweis; Verfügung; Ausländische; Führerausweise; Gehör; Verwaltung; Recht; Führerausweises; Aberkennung; Zustellung; Schweiz; Ausländischen; Erkannt; Verwaltungsgericht; Aberkannt; ASTRA; Verfahren; Person; Gehörs; Gewährt; Entscheid; Müller; Vorsorglich; Gericht; Slowakische; Republik; Strassen; Beschwerdeführers
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 Ib 328Strassenverkehr - Führerausweisentzug (Art. 17 Abs. 2 SVG, Art. 33 Abs. 1 VZV). Der Führerausweisentzug wegen Unverbesserlichkeit gemäss Art. 17 Abs. 2 SVG ist ein Sicherungsentzug. Bedeutung der "Bewährungsfrist" im Sinne von Art. 33 Abs. 1 VZV. Entzug; Bewährungsfrist; Beschwerde; Führerausweisentzug; Ausweis; Führerausweises; Strassenverkehr; Sicherungsentzug; Medizinischen; Beschwerdeführer; Massnahme; Entzugsverfügung; Frist; Wiedererteilung; Dauernde; Sicherungsentzüge; Bewährungsfrist; Sicherungsentzügen; Erteilung; Ausweises; Urteil; Fahrzeugführer; für; Prognose; Rekurskommission; Bundesgericht; Verfügung; Festsetzung
97 I 604Verwaltungsgerichtsbeschwerde: Zulässigkeit (Art. 101 lit. c/Art. 97 f. OG), Beschwerdelegitimation (Art. 103 OG). Der Entscheid des EJPD über den Nichtvollzug einer Administrativmassnahme nach SVG ist keine Vollstreckungsverfügung; er kann mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden. Die kantonale Polizeibehörde ist hierzu jedoch nicht legitimiert. Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Kanton; Beschwerde; Behörde; Solothurn; Polizeidepartement; Kantons; Verfügung; Legitimation; Entscheid; Kantonale; Bundesrecht; Angefochten; Interesse; Administrativmassnahme; Schutzwürdiges; Führerausweis; Legitimiert; Zuständige; Führerausweises; Aufhebung; Entzug; Recht; Ermächtigt; Angefochtene; Behörden; Vorliegenden; Vollstreckungsverfügung
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