Art. 229 Violazione delle regole dell’arte edilizia
1 Chiunque, dirigendo od eseguendo una costruzione o una demolizione, trascura intenzionalmente le regole riconosciute dell’arte e mette con ciò in pericolo la vita o l’integrit? delle persone, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria. Con la pena detentiva è cumulata una pena pecuniaria.
2 Se il colpevole ha trascurato per negligenza le regole riconosciute dell’arte, la pena è una pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220067 | Fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde | Schuldig; Beschuldigte; Palettgabel; Beschuldigten; Bitumenrollen; Palettgabelkette; Ladung; Gutachter; Berufung; Urteil; Palette; Recht; Rollen; Vorinstanz; Wahrscheinlich; Gutachten; Wäre; Sicherung; Gefährdung; Kranführer; Privatkläger; Fahrlässig; Scheinlichkeit; Staatsanwaltschaft; Höhe; Fahrlässige; Wahrscheinlichkeit; Verfahren; Prot; Gefahr |
ZH | SB210079 | Fahrlässige Körperverletzung etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Palette; Beschuldigten; Vorinstanz; Urteil; Berufung; Anklage; Ladung; Gericht; Beschuldigt; Privatkläger; Beschuldigte; Verfahren; Gerichts; Gemäss; Staatsanwaltschaft; Rollen; Fabrikneu; Angeschlagen; Plastik; Kosten; Vorinstanzliche; Weiter; September; Mitbeschuldigte; Fahrlässige; Entscheid |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
109 IV 15 | Art. 117 StGB. Art. 229 StGB. Arbeitsunfall. Fahrlässige Tötung. Verletzung der Regeln der Baukunde. 1. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften hat nicht nur derjenige zu sorgen, der die spezifische Unfallgefahr geschaffen hat, sondern jeder Arbeitgeber von Untergebenen, die erkennbar gefährdet sind. Ein Hinweis auf die Gefahr anstelle der Durchsetzung von Sicherungsmassnahmen genügt nicht (E. 2a). 2. Die Verantwortung des Sorgfaltspflichtigen ist unabhängig von der finanziellen Bedeutung des Arbeitsauftrags (E. 2b). | Arbeit; Unfall; Gefahr; Plastikfolie; Dachluke; Baukunde; Geschaffen; Plastikfolien; Beschwerdeführer; Dachluken; Unfallverhütung; Offenen; Nichtigkeitsbeschwerde; Rechtlich; Kantons; Staatsanwaltschaft; Gefährdung; Einhaltung; Verantwortung; Verordnung; Liegenden; Postgebäudes; Verletzung; Urteil; Spezifische; Sicherung; Unfallverhütungsvorschriften; Sicherungsmassnahme; Kassationshof |
106 IV 264 | Art. 18 Abs. 3, Art. 117 und 229 Abs. 2 StGB. 1. Sorgfaltspflicht des Bauschaffenden, der statt der üblichen eine ungewöhnliche Konstruktionsmethode wählt. 2. Eine Regel der Baukunde ist anerkannt, wenn sie nach dem Stand des Erfahrungswissens unbestritten ist. | Gutachten; Beschwerdeführer; Sicherheit; Erfahrung; Nichtigkeitsbeschwerde; Sicherung; Ausbildung; Beton; Baukunde; Element; Kenntnisse; Kantons; Urteil; Vorzeitig; Betonelement; Getroffen; Umkippen; Obwalden; Fahrlässige; Regel; Fahrlässigkeit; Sicherheitsvorkehren; Vorwurf; Ungenügend; Tretenen; Ausführung; Einwirkung; Technischen; Obergericht; Sorgfalt |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2014.126 | Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands der Privatklägerschaft (Art. 138 i.V.m. Art. 135 StPO). | Recht; Beschwerde; Zivil; Privatkläger; Berufung; Unentgeltliche; Verfahren; Rechtsbeistand; Beschwerdeführerin; Urteil; Verfahren; Entschädigung; Verfahrens; Gerichts; Rechtspflege; Berufungsverfahren; Zivilklage; Privatklägerschaft; Kanton; Kantons; Punkt; Beschwerdegegner; Zivilpunkt; Anschlussberufung; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Bemühungen; Focht; Angefochten |