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Obligationenrecht (OR)

Art. 226 OR vom 2023

Art. 226 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 226 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 23. März 1962, mit Wirkung seit 1. Jan. 1963 (AS 1962 1047; BBl 1960 I 523).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 226 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKA-03-11Aufhebung Steigerungszuschlag (Doppelaufruf/Miete)Träge; Zeichnis; Verzeichnis; Tenverzeichnis; Mietverträge; Lastenverzeichnis; Beschwerde; Recht; Steigerung; Betreibung; Doppel; Schuldnerin; Aufruf; Doppelaufruf; Recht; Sicht; Mieter; Betreibungsamt; Erwerb; SchKG; Erwerber; Zuschlag; Wertung; Genschaft; Henden; Gungen; Versteigerung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 V 182 (9C_212/2007)Art. 37 Abs. 5, Art. 49 Abs. 2 BVG; Art. 89bis Abs. 6 ZGB; Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 16 Abs. 1 FZV; Auszahlung der Altersleistung bei verheirateten Personen. Für die Auszahlung der Altersleistungen nach Art. 16 Abs. 1 FZV infolge Erreichens der Altersgrenze ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten nicht vorausgesetzt (E. 4). Zustimmung; Vorsorge; Freizügigkeit; Altersleistung; Auszahlung; Kapital; Berufliche; Beruflichen; Altersleistungen; Beschwerde; Schriftlich; Zustimmungserfordernis; Schriftliche; Ehegatten; Ehemann; Bereich; Freizügigkeitsstiftung; Kapitalabfindung; Barauszahlung; Setze; BVG-Revision; Gericht; Recht; Leistungen; Freizügigkeitskonto; Hinterlassenen; Verordnung; Weitergehende; Altersguthaben; Reglement
130 V 103Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 97 ff. OR: Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung. Die Rechtsfolgen fehlender Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung beurteilen sich bei einem vertraglichen Vorsorgeverhältnis nach den Art. 97 ff. OR (Erw. 3.2 und 3.3). Vorsorge; Barauszahlung; Austrittsleistung; Vorsorgeeinrichtung; Zustimmung; Ehegatte; Berufliche; Beruflichen; Beschwerdeführerin; Ehegatten; Unterschrift; Vorsorgestiftung; Sorgfalt; Freizügigkeit; Anspruch; Sozialversicherung; Recht; Sozialversicherungsgericht; Streitigkeit; Versicherung; Hinweis; Ehegattin; Schriftlich; Zuständigkeit; Scheidungs; Sorgfaltspflicht; Person; Verheiratet; Fehlende; Scheidungsrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2011.37Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 279 Abs. 3 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Überwachung; Bundes; Recht; Beschwerdekammer; Person; Überwachungsmassnahme; Spreng; BÜPF; Tatverdacht; Ermittlung; Anordnung; Bundesstrafgericht; Richter; Überwachungsmassnahmen; Verfahren; Verdächtig; Verlängerung; Bundesstrafgerichts; Dringende; Bundesgericht; Entscheid; Beschwerdeführern; Präsident; Personen; Ermittlungen; Beweise; Auskunftsperson
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