E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 221 LIFD dal 2023

Art. 221 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 221 Titolo quinto: Referendum e entrata in vigore

1 La presente legge sottost? al referendum facoltativo.

2 Il Consiglio federale ne determina l’entrata in vigore.

3 La presente legge decade contestualmente all’abrogazione del suo fondamento costituzionale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz