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Obligationenrecht (OR)

Art. 220 OR vom 2023

Art. 220 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 220 und Gefahr

Ist für die Übernahme des Grundstückes durch den Käufer ein bestimmter Zeitpunkt vertraglich festgestellt, so wird vermutet, dass Nutzen und Gefahr erst mit diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 220 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2016.92Staats- und Bundessteuer 2014Gefahr; Übergang; Rekurrenten; Kaufvertrag; Beschwerde; Liegenschaft; Geregelt; Zeitpunkt; Einsprache; Entscheid; Wiesen; Recht; Zusatzvereinbarung; Einkommen; Vereinbarung; Grundstück; Rekurs; Rechnung; Aufwendung; Veranlagung; übergegangen; Steuerpflichtigen; Unterhaltskosten; Parteien; Regel; Einspracheentscheid; Festgehalten; Kaufpreis; Aufwendungen; öffentlich
SOSGNEB.2001.3HandänderungssteuerHandänderung; Vertrag; Handänderungs; Handänderungssteuer; Kaufvertrag; Grundstück; Vertrags; Rücktritt; Verfügung; Rekurrenten; Wirtschaftliche; Grundbuch; Käufer; Partei; Kaufvertrags; Parteien; Bedingung; Konventionalstrafe; Recht; Reuegeld; Vertragsverletzung; Amtschreiberei; Vereinbart; Verkäufer; Rechtlich; Verfügungsmacht; Wandelpön; Verfügungsgewalt; Aufhebung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 37AGVE 2003 37 S.121 2003 Kantonale Steuern 121 37 Liegenschaftsertrag, Liegenschaftsunterhaltskosten. - Der Käufer einer Liegenschaft...Liegenschaft; Ertrags; Liegenschaftsunterhalt; Vertrag; Schaden; Übergang; Eigentum; Liegenschaftsunterhaltskosten; Eigentums; Abzug; Gefahr; Vertragsschluss; Erwerb; Zeitpunkt; Vereinbarung; Liegenschaftsertrag; Gangs; Steuerpflicht; Beschwerde; Steuerlich; Kaufvertrag; Eigentumserwerb; Grundbuch; Steuerkommission; Verwaltungs; Steuerpflichtig; Rückwirkend; Steuerrekursgericht; Koch; Steuerpflichtig
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GIGERBerner Kommentar, N. zu Art. 197 2001
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