E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA)

Art. 22 LPGA de 2022

Art. 22 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA) drucken

Art. 22 Dispositions particulières Garantie des prestations

1 Le droit aux prestations est incessible; il ne peut être donné en gage. Toute cession ou mise en gage est nulle.

2 Les prestations accordées rétroactivement par l’assureur social peuvent en revanche être cédées:

  • a. ? l’employeur ou ? une institution d’aide sociale publique ou privée dans la mesure où ceux-ci ont consenti des avances;
  • b. ? l’assureur qui a pris provisoirement ? sa charge des prestations (1) .
  • (1) Rectifié par la Commission de rédaction de l’Ass. féd. (art. 33 LREC; RO 1974 1051).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 22 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS170162Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; SchKG; Zahlung; Recht; Vorinstanz; Verrechnung; Betreibungsamt; Aufsichtsbehörde; Zahlungsbefehl; Prämie; Schuld; Beschwerdeverfahren; Kanton; Auszahlungsschei; Urteil; Schuldbetreibung; Rückerstattung; Betrag; Nichtigkeit; Forderung; Konkurs; Kantons; Forderungen; Verfahren; Prämien; Konkurssachen; Bundesgericht
    ZHPS150139Pfändungsvollzug (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibung; Renten; SchKG; Pfändung; Betreibungsamt; Existenz; Beschwerdeführerin; Schuldner; Pfändbar; Existenzminimum; Bundesgericht; Vorinstanz; Unpfändbarkeit; Säule; Gepfändet; Aufzuheben; Furttal; Urteil; Ergänzungsleistungen; Schuldners; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Dungsurkunde; Rechtsmissbrauch; Betreibungsamtes; Pfändungsurkunde; Sozialhilfe; Rentenpfändung; Aufzuheben
    Dieser Artikel erzielt 21 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGIV 2019/332Entscheid Art. 22 Abs. 2 lit. a ATSG. Drittauszahlung einer Nachzahlung. Vorschussleistungen der öffentlichen Fürsorge. Der Sinn und Zweck der einzelnen Rentenzahlungen besteht darin, den Existenzbedarf für den entsprechenden Monat zu decken. Bei einer Rentennachzahlung ändert sich nichts an diesem Sinn und Zweck. Die Nachzahlung muss deshalb primär zur (nachträglichen) Deckung des Existenzbedarfs in der Vergangenheit und nicht zur Deckung des laufenden oder des künftigen Existenzbedarfs verwendet werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. März 2020, IV 2019/332). Zahlung; Franken; Rente; Beschwerde; Zahlungen; Drittauszahlung; Zeitraum; Vorschusszahlung; Beschwerdeführer; Vorschusszahlungen; Dienste; Gemeinde; Sozialversicherungsleistung; Sozialen; Rentennachzahlung; Deckung; Verrechnung; Existenzbedarf; Bevorschussende; AK-act; Erbracht; Existenzbedarfs; Bezahlt; Ausbezahlt; Invalidenrente; Sozialversicherungsleistungen; Vorschussleistungen; Verfügung; Gerichtskosten
    SGEL 2018/19Entscheid Art. 22 ATSG. Art. 19 Abs. 4 ATSG. Art. 43 ATSG. Ergänzungsleistung. Fraglicher Anspruch auf eine ausländische Rente. Abtretung der allfälligen Rentenforderung? Vorschussleistung? Verfahrenssistierung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. August 2018, EL 2018/19). Beschwerde; Rente; Beschwerdeführer; Einsprache; Ergänzungsleistung; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Recht; Einspracheverfahren; EL-Ansprecher; Entscheid; Sozialversicherung; Abtretung; EL-Durchführungsstelle; Verfahrensleitende; Franken; Sachverhalt; Zahlung; Sistierung; Einspracheverfahrens; Verfügungen; Anspruch; Müsse; Rechtsvertreter; Invalidenversicherung; Ergänzungsleistungen; Gesetzliche; Schweiz; Provisorische
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 V 466 (9C_330/2016)Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2; Aufschub der Zahlung von Invalidenrenten. Die auf Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 basierende reglementarische Rentenaufschubsmöglichkeit der Vorsorgeeinrichtung besteht auch dann, wenn der Taggeldversicherer, der Taggelder für Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet hat, diese Leistungen im Umfang der nachträglich zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung zurückfordert. Änderung der Rechtsprechung (E. 3.4). Invaliden; Reglement; Vorsorge; Rente; Krankentaggeld; Alter; Leistung; Arbeitgeber; Invalidenversicherung; Invalidenrente; Pensionskasse; Anspruch; Recht; Berufliche; Lohnes; Vollen; Vorsorgeeinrichtung; Beschwerde; Urteil; Lohnfortzahlung; Taggelder; Leistungen; Krankentaggelder; Sparbeitragsbefreiung; Koordination; Bestimmungen; Krankentaggeldversicherung; Entgangenen; Swica
    140 V 441 (8C_752/2013)Art. 8 ff. AVIG; Art. 93 Abs. 1 SchKG; beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Das für einen ganzen Kalendermonat von der Zwangsvollstreckungsbehörde im Rahmen einer Lohnpfändung festgesetzte betreibungsrechtliche Existenzminimum darf von der Arbeitslosenkasse nicht pro rata temporis auf den Zeitraum des innerhalb einer Kontrollperiode (Kalendermonat) zustehenden Arbeitslosentaggeldanspruchs umgerechnet werden. Eine solche Abschöpfung des Ersatzeinkommens unterhalb des betreibungsrechtlich fixierten Existenzminimums zuhanden des Betreibungsamtes ist nicht rechtens (E. 3). Existenzminimum; Beschwerde; Betreibungs; SchKG; Monatlich; Arbeitslosenkasse; Existenzminimums; Betreibungsrechtlich; Stehende; Arbeitslosenentschädigung; Zwangsvollstreckung; Betreibungsrechtliche; Monatliche; Betrag; Betreibungsamt; Zustehende; Schuldner; Arbeitslosenversicherung; Beschwerdeführer; Leistungen; Abzug; Kalendermonat; Höhe; Einkommen; Verfügung; Arbeitslosentaggeld; Zustehenden; Zwangsvollstreckungsbehörde; Lohnpfändung; Verwaltung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-1284/2018RentenanspruchBeschwerde; Kinder; Kinderrente; Beschwerdeführer; Zahlung; Akten; Recht; BVGer; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; BVGer-act; IV-act; Verfügung; Verfahren; Urteil; Auszahlung; Anspruch; Unterhalt; Unterhalts; Zahlen; Leistungen; Rente; Liegende; Eltern; Dokument; Beschwerdeführers; Angefochtene; Vorinstanzliche; IVSTA
    C-4355/2019Invalidenversicherung (Übriges)Beschwerde; Verzugszins; Verfügung; Zahlung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfügungen; Rente; BVGer; Renten; Verzugszinsen; Angefochten; Partei; Angefochtene; Angefochtenen; Rechtsvertreterin; IVSTA; Parteien; Verfahren; Entscheid; Verzugszinsberechtigung; Zahlungen; Bundesverwaltungsgericht; Anfechtungsgegenstand; Verfahrens; Anspruch; Entschieden; Rentenleistung; Beschwerdeverfahren; Gesprochen
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz