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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 218SCC from 2023

Art. 218 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 218 (1)

(1) Repealed by No I of the FA of 23 June 1989, with effect from 1 Jan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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