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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 217 CCS dal 2023

Art. 217 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 217 b. In caso di divorzio, separazione, nullit? del matrimonio o separazione dei beni giudiziale

1 In caso di divorzio, separazione, nullit? del matrimonio o separazione dei beni giudiziale, le clausole che modificano la partecipazione legale all’aumento s’applicano soltanto se la convenzione matrimoniale lo prevede espressamente.

2 Lo stesso vale in caso di morte di uno dei coniugi durante una procedura di divorzio che implica la perdita della porzione legittima del coniuge superstite. (1)

(1) Introdotto dal n. I della LF del 18 dic. 2020 (Diritto successorio), in vigore dal 1° gen. 2023 (RU 2021 312; FF 2018 4901).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 217 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-02-37provisorische RechtsöffnungBeschwerde; Fälligkeit; Rechtsöffnung; Forderung; Treibung; Betreibung; Güterstand; Scheidung; Lösung; SchKG; Trennung; Güterstandes; Erbvertrag; Gesuch; Auflösung; Zeitpunkt; Parteien; Gütertrennung; Beschwerdeführer; Betrag; Kantonsgericht; Richtspräsidium; Anordnung; Plessur; Provisorische; Ausschuss; Zirksgerichtspräsidium; Entscheid; Geltend; Gerichtliche

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 308Art. 154 Abs. 2 ZGB; während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag. Diese Bestimmung ist dispositiver Natur. Ergibt sich, dass der vor der Scheidung abgeschlossene Erbvertrag über diese hinaus wirksam sein soll, so ist dies zu beachten (E. 2). Scheidung; Ehegatte; Verfügung; Ehegatten; Erbvertrag; Wille; Ansprüche; Recht; Letztwillige; Todes; Erblasser; Gesetzliche; Wirksam; Verfügungen; Willen; Begünstigung; Auslegung; Natur; EGGER; Scheidungsfall; Errichtete; Vereinbarung; Erblassers; Liegende; Abgeschlossen
100 IV 174Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung von Unterstützungspflichten. Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau. Brantschen; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Vorsorgliche; Ehefrau; Urteil; Ehemann; Massnahmen; Monatliche; Vorinstanz; Abgewiesen; Unterhaltsansprüche; Ehemannes; Unterhaltspflicht; Rückweisung; Richterliche; Leistung; Unterhaltsbeiträgen; Säumnisurteil; Verfügungen; Gerichtsbarkeit; Verneint; Abgewiesen; Instanz; Fest; Vorsorglichen; Zurückliegende; Willen; Richter
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