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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 212 ZGB vom 2023

Art. 212 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 212 2. Ertragswert a. Im Allgemeinen

1 Ein landwirtschaftliches Gewerbe, das ein Ehegatte als Eigentümer selber weiterbewirtschaftet oder für das der überlebende Ehegatte oder ein Nachkomme begründet Anspruch auf ungeteilte Zuweisung erhebt, ist bei Berechnung des Mehrwertanteils und der Beteiligungsforderung zum Ertragswert einzusetzen.

2 Der Eigentümer des landwirtschaftlichen Gewerbes oder seine Erben können gegenüber dem andern Ehegatten als Mehrwertanteil oder als Beteiligungsforderung nur den Betrag geltend machen, den sie bei Anrechnung des Gewerbes zum Verkehrswert erhielten.

3 Die erbrechtlichen Bestimmungen über die Bewertung und über den Anteil der Miterben am Gewinn gelten sinngemäss.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 212 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200044Erbteilung / RückweisungBeklagten; Lichen; Vorinstanz; Erben; Gewerbe; Berufung; Verfahren; Partei; Parteien; Urteil; Entscheid; Landwirtschaftlich; Ertrag; Landwirtschaftliche; Ertrags; Ertragswert; Klägers; Dispo; Erbengemeinschaft; Rechtlich; Liegenschaft; Dispositiv; Schätzung; Recht; Verfahrens; Beanstandet; Ziffer; Berufungsverfahren; Erwähnt; Kammer
LUJK 02 72Art. 212 Abs. 3 ZGB; Art. 34 Abs. 1 BGBB. Güterrechtliche Auseinandersetzung bezüglich einer landwirtschaftlichen Liegenschaft: Sicherung des ehevertraglich vereinbarten Gewinnanspruchs im Grundbuch.Gewinn; Gewinnanspruch; Beschwerde; Grundbuch; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Gewerbe; Grundstück; Auseinandersetzung; Eintragung; Gewinnanspruches; Vereinbarte; Güterrechtlich; Miterbe; Ehevertrag; Justizkommission; Zeitpunkt; Berechtigte; Ehevertrages; Pfandrechts; Miterben; Anspruch; Güterrechtlichen; Eherechtlichen; Gunsten; BGBB; Vereinbarten; Landwirtschaftlichen; Sicherung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 193 (5A_636/2011)Art. 212 ZGB; Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag. Das behördliche Schätzungsgutachten über den Ertragswert und den Nutzwert ist für das Zivilgericht verbindlich (E. 3), während die Ermittlung des Verkehrswertes der freien gerichtlichen Beweiswürdigung unterliegt (E. 4). Aufwendungen zur Erhaltung und Erneuerung des Betriebsinventars vermindern den Unternehmensertrag und damit die Errungenschaft (E. 5). Beweisthema bei Investitionen ist der konkrete Zahlungsfluss (E. 6). Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Schätzung; Weinbaubetrieb; Kantonsgericht; Betrieb; Vorräte; Errungenschaft; Eigengut; Wirtschaftliche; Rechtlich; Ertrag; Betriebsinventar; Schätzungsgutachten; Landwirtschaftliche; Ertragswert; Produzierte; Bewertung; Weinbaubetriebs; Verkehrswert; Beschwerdegegners; Nutzwert; Lager; Produzierten; Gewerbe; Gutachten; Wirtschaftlichen; Güterrechtliche; Parteien
135 III 241 (5A_605/2008)Art. 197 Abs. 2 Ziff. 5, Art. 198 Ziff. 4 und Art. 211 f. ZGB; Ersatzanschaffungen; Wertbestimmung. Wird ein Vermögensgegenstand nach Auflösung des Güterstandes veräussert, ist grundsätzlich sein Wert im Zeitpunkt der Veräusserung für die güterrechtliche Auseinandersetzung massgebend und nicht die allfällige Ersatzanschaffung (E. 4). Das Ertragswertprinzip gilt weder für einzelne landwirtschaftliche Grundstücke noch für ein landwirtschaftliches Gewerbe, das vor der güterrechtlichen Auseinandersetzung teilweise verkauft worden ist und nicht erhalten bleibt (E. 5). Beschwerde; Landwirtschaftliche; Gewerbe; Rechtlich; Beschwerdegegner; Zeitpunkt; Beschwerdeführerin; Ersatzanschaffung; Auseinandersetzung; Güterrechtliche; Auflösung; Güterstandes; Urteil; Veräusserung; Obergericht; Bewertung; Ehemann; Scheidung; Landwirtschaftlichen; Ehegatte; Ersatzforderung; Ertragswert; Eigengut; Verkehrswert; Vermögensgegenstände; Ersatzforderungen; Ehefrau; Hinweis; Erwerb; Ehegatten
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