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Financial Services Act (FinSA)

Art. 21FinSA from 2021

Art. 21 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 21 Organisation

Section 1 Organisational Measures Appropriate organisation

Financial service providers shall ensure that they fulfil their duties under this Act through internal regulations and an appropriate organisation of operations.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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