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Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)

Art. 21 AHVG vom 2023

Art. 21 Bundesgesetz über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHVG) drucken

Art. 21 II. Der Anspruch auf Altersrente (1) Altersrente (2)

1 Anspruch auf eine Altersrente haben:

  • a. Männer, welche das 65. Altersjahr vollendet haben;
  • b. Frauen, welche das 64. Altersjahr vollendet haben.
  • 2 Der Anspruch auf die Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des gemäss Absatz 1 massgebenden Altersjahres folgt. Er erlischt mit dem Tod.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 7. Okt. 1994 (10. AHV-Revision), in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2466; BBl 1990 II 1).
    (2) Berichtigt von der Redaktionskommission der BVers (Art. 58 Abs. 1 ParlG – SR 171.10).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 21 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS130177ArrestArrest; Gesuchsteller; Vorsorge; Beschwerde; Gesuchsgegner; Rente; Arrestbefehl; SchKG; Renten; Einzelgericht; Urteil; Glaubhaft; Säule; Arrestschuldner; Adresse; Beleg; Ansprüche; Vorsorgeansprüche; Bezirksgericht; Spruchgebühr; Obergericht; Forderung; Gericht; Schweiz; Belege; Arrestbegehren; Bundesgericht; Beweis
    SOZKEIV.2017.20ErläuterungErläuterung; Ehefrau; AHV-Alter; Gesuch; Rente; Erläuterungsgesuch; Urteil; Recht; Unterhaltsbeitrag; Gericht; Ordentliche; AHV-Rente; Urteils; Entscheid; Eintritt; Gesuchsteller; Altersjahr; Obergericht; Zivilprozessordnung; AHV-Alter; Reduziert; Obergerichts; Ziffer; Beschwerde; Scheidungsurteil; Vertreter; Ehescheidungskonvention; AZPO/SO
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGAHV 2018/14Entscheid Art. 9 BV. Vertrauensschutz. Eine Rentenvorausberechnung hat rein informativen Charakter und ist daher nicht rechtsverbindlich. Trotz fehlerhafter Rentenvorausberechnung ist nicht nachgewiesen, dass der Beschwerdeführer gestützt auf die fehlerhaften Angaben der Ausgleichskasse Dispositionen getroffen hätte, die nicht mehr ohne Nachteil rückgängig zu machen wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2020, AHV 2018/14). Beim Bundesgericht angefochten. Rente; Renten; Beschwerde; Alter; Beschwerdeführer; Rentenvorausberechnung; Altersrente; Vorbezug; Variante; Ausgleichskasse; Vorausberechnung; Rentenalter; Antrag; Ordentliche; Vertrauen; Auskunft; Recht; Kürzung; Person; Berechnung; Ordentlichen; Vertrauensschutz; Voraussetzungen; Bezog; Beziehen; Ehefrau; AHV-Rente; Frühpensionierung; Pension; Zweijährigen
    SGIV 2010/91Entscheid Art. 28 IVG. Invaliditätsbemessung bei einem als Selbständigerwerbender geltenden Angestellten seiner Gesellschaft. Antizipierende Beweiswürdigung (Entscheid des Versicherungsgerichts St. Gallen vom 24. Mai 2012, IV 2010/91). Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Arbeit; Rente; Einkommen; Invalidität; Unfall; Erwerb; IV-act; Betrieb; Keiten; Arbeitsfähigkeit; Zumutbar; Invalid; Person; Schwerdeführers; Schwere; Beschwerdeführers; Einkommens; Unfallversicherung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Schulter; Tätigkeiten; Erwerbseinkommen; Beschwerdegegnerin
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 V 342 (8C_721/2020)
    Regeste
    Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV ; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5).
    Arbeit; Beschwerde; Vorzeitig; Wirtschaftlich; Recht; Alter; Pensionierung; Wirtschaftliche; Gründen; Entlassung; Beschwerdeführer; Vorzeitige; Wirtschaftlichen; Altersleistung; Person; Urteil; Arbeitslose; Vorsorge; Rechtsprechung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Freiwillig; Arbeitgeber; Beitragszeit; Beruflichen; Arbeitslosenentschädigung; Vorzeitigen; Bezug; Verwaltung
    143 V 190 (9C_640/2016)Art. 8 Abs. 1, 1bis und 3 lit. d, Art. 21 Abs. 1, 2 und 3 IVG; Art. 2 Abs. 1, 2 und 4 HVI; Ziff. 1.01 HVI Anhang: Abgabe einer Oberschenkel-Prothese mit Genium-Kniegelenk als Eingliederungsmassnahme. Prüfung des Anspruchs auf ein Genium-Kniegelenksystem unter dem Gesichtswinkel von Geeignetheit, Notwendigkeit sowie persönlicher, sachlicher, finanzieller und zeitlicher Angemessenheit (E. 7). Die Oberschenkel-Prothese Typ Genium kommt als Hilfsmittelversorgung beim Versicherten mit einer Mehrfachbehinderung (Seheinschränkungen seit Geburt und Amputation des linken Beines oberhalb des Knies) in Betracht (E. 5-7); der Einsatz dieser Prothese zu Lasten der Invalidenversicherung ist jedoch in Bestätigung von BGE 132 V 215 auf Fälle eines besonders gesteigerten Eingliederungsbedürfnisses zu beschränken (hier: spezielle Anforderungen an Mobilität und Gangsicherheit; E. 7.3.2). Genium; Beschwerde; Eingliederung; Kniegelenk; Beschwerdeführer; Prothese; Genium-Kniegelenk; Hilfsmittel; Treppen; Anspruch; Berufliche; C-Leg; Oberschenkel; Genium-Kniegelenkprothese; IV-Stelle; Urteil; Invalidenversicherung; Angemessenheit; Beruflichen; Vorinstanz; Abgabe; Massnahme; Eingliederungsmassnahme; Einschränkung; Modell; Versorgung; Oberschenkel-Prothese; Einfache; Zweckmässige; Anforderung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-411/2021RenteRente; Renten; Beschwerde; Alter; Beschwerdeführer; Plafonierung; Altersrente; Vorinstanz; Ehefrau; Recht; Rentenskala; Ehegatten; Berechnung; Anspruch; Gekürzt; Beschwerdeführers; SAK-act; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Einsprache; Einspracheentscheid; Plafonierungsgrenze; Gekürzte; Rentenanspruch; Summe; Beitragsdauer; Prozent; Ungekürzten; Kürzung; Schweizer
    C-3442/2020MindestbeitragsdauerBeschwerde; Beschwerdeführer; Dancing; Schweiz; Instanz; Vorinstanz; Ausgleichskasse; Arbeitgeber; Beiträge; BVGer; Recht; Alter; Beitragsdauer; Beweis; Hotel; GastroSocial; BVGer-act; Tclub; Beitragszeiten; Einsprache; Basel; Kanton; Partei; Anspruch; Engagement; Renten; AHV-Beiträge; Abzüge
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