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Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 206 VTS vom 2022

Art. 206 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 206 7. Abschnitt: Anhänger an Traktoren

1 Für Anhänger an Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 30 km/h gilt Artikel 205.

2 Anhänger an Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h unterliegen den allgemeinen Bestimmungen für Anhänger. Vorbehalten bleibt Artikel 207 Absatz 5. (1)

(1) Satz eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Sept. 2000, in Kraft seit 15. Okt. 2000 (AS 2000 2433).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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