Art. 206 -

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 206 SchKG () drucken

Art. 206 D. Scussiuns cunter il debitur (1)

1 Tut las scussiuns pendentas cunter il debitur èn abolidas, e sin pretensiuns ch’èn resultadas avant la decleraziun da concurs na pon vegnir introducidas naginas novas scussiuns durant la procedura da concurs. Exceptadas èn scussiuns sin liquidaziun da pegns che appartegnan a terzs.

2 Scussiuns sin pretensiuns ch’èn resultadas suenter la decleraziun da concurs vegnan cuntinuadas durant la procedura da concurs tras impegnaziun u tras liquidaziun dal pegn.

3 Durant la procedura da concurs na po il debitur dumandar nagina ulteriura decleraziun da concurs pervia d’insolvenza (art. 191).

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

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Art. 206 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230076Gesuch um Neuschätzung einer Liegenschaft gem. Art. 9 Abs. 2 / Art. 99 Abs. 2 VZG / G-Betreibungen Nrn. ... und ...Schätzung; Sachverständige; Vorinstanz; Betreibung; Verfahren; SchKG; Liegenschaft; Neuschätzung; Sachverständigen; Betreibungsamt; Aufsichtsbehörde; Grundstück; Recht; Konkurs; Entscheid; Gesuch; Parteien; Sinne; Verkehrswert; Verfügung; Schuldner; Eingabe; Bezirksgericht; Grundstücke; Ausstandsgr; Schuldbetreibung; Gesuchs
ZHRT230004RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Urteil; Rechtsöffnung; Bezirksgericht; Vorinstanz; Konkurs; Beschwerdeverfahren; Betreibung; Entscheid; Akten; Gerichtskosten; Gesuchsgegners; Urteils; Rechtsöffnungsverfahren; Standslosigkeit; Bundesgericht; Kantons; Oberrichter; Entschädigungsfolgen; Geschäfts-Nr; Frist; Eingabe; Insolvenzerklärung; Parteien; Obergericht; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 36 (5A_888/2012)Art. 82 Abs. 1 SchKG; Rechtsöffnungstitel beim Schuldbrief im Drittpfandverhältnis. Der Papier-Schuldbrief bildet auch mit Bezug auf einen Drittpfandgeber den Rechtsöffnungstitel für das Grundpfandrecht. Für die Grundpfandforderung muss eine Anerkennung durch den Schuldner vorliegen (E. 4). Schuld; Dritt; Rechtsöffnung; Schuldner; Schuldbrief; Drittpfandgeber; Rechtsöffnungstitel; Grundstück; Grundpfandforderung; Papier-Schuldbrief; Schuldnerin; Schuldpflicht; SchKG; Grundstücke; Rechtsvorschlag; Grundpfandrecht; Betreibung; Anerkennung; Entscheid; Konkurs; Schuldbriefe; Obergericht; Forderung; Drittpfandverhältnis; Eigentümer; Grundbuch; Pfandrecht; Grundpfandforderungen; Urkunde
132 III 89Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG, Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 46 OG); Auswirkungen des Konkurses des Klägers auf das Klageverfahren (Art. 204, 206 und 207 SchKG). Eine Klage nach Art. 85a SchKG ist eine materiellrechtliche Feststellungsklage, welche eine vermögensrechtliche Zivilrechtsstreitigkeit begründet. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid über eine solche Klage kann daher mit eidgenössischer Berufung angefochten werden, wenn der erforderliche Streitwert erreicht ist (E. 1.1 und 1.2). Fällt der Kläger in Konkurs, so verliert er das Prozessführungsrecht über die Klage nach Art. 85a SchKG und die ihr zu Grunde liegende Betreibung wird aufgehoben, sofern der Konkurs nicht mangels Aktiven eingestellt wird (E. 1.3 und 1.4). Nach dem Konkurs des Klägers ist das Klageverfahren nach Art. 85a SchKG zu sistieren, bis feststeht, ob es durch die Konkursmasse oder einzelne Gläubiger oder bei der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven vom Kläger weitergeführt wird (E. 1.5 und 1.6). Hat ein kantonales Gericht über eine Klage nach Art. 85a SchKG einen Entscheid gefällt, obwohl es das Verfahren auf Grund des Konkurses des Klägers hätte sistieren müssen, so ist der Entscheid dennoch gültig (E. 2). Konkurs; SchKG; Klage; Betreibung; Klägers; Verfahren; Forderung; Feststellung; Recht; Gläubiger; Schuld; Feststellungsklage; Konkurses; Gericht; Urteil; Berufung; Entscheid; Konkursmasse; Kollokation; Käufer; Bundesgericht; Obergericht; Einstellung; Konkursverfahren; Betriebene

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6824/2017Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungKonkurs; Bundes; Konkurseröffnung; Vorinstanz; Betreibung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; SchKG; Hinweis; Verfahren; Urteil; Entscheid; Richter; Bundesgericht; Hinweisen; BVGer; Gerichtsurkunde; Richterin; Parteien; Stiftung; Auffangeinrichtung; Eingabe; Konkursamt; Kantons; Rechtsmittel; Marianne; Ryter; Gerichtsschreiberin
C-6350/2010Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVorinstanz; Verfügung; Recht; Bundes; Konkurs; Betreibung; Forderung; Quot;; Begründung; Urteil; Arbeitgeber; SchKG; Vorsorge; Bundesverwaltungsgericht; Einzelfirma; Beiträge; Rechnung; Konkurseröffnung; Verfahren; Beitrags; Alter; Aufhebung; Konkursverfahren; Arbeitnehmer; Höhe; ändig