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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 203 CCS dal 2023

Art. 203 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 203 D. Debiti tra coniugi

1 Il regime dei beni non influisce sulla scadenza dei debiti fra i coniugi.

2 Il coniuge debitore può tuttavia chiedere dilazioni qualora il pagamento di debiti pecuniari o la restituzione di cose gli arrecasse serie difficolt? tali da mettere in pericolo l’unione coniugale; se le circostanze lo giustificano, dovr? fornire garanzie.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 203 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC110012Kosten- und EntschädigungsfolgenPartei; Beschwerde; Parteien; Entschädigung; Beklagten; Dispositiv-Ziffer; Vorinstanz; Forderung; Gericht; ZPO/ZH; Terrecht; Vorinstanzlich; Grundbuch; Eigentum; Miteigentum; Urteil; Betrag; Aufzuerlegen; Prozessentschädigung; Forderungen; Vorinstanzliche; Beschwerdeantwort; Rechtlich; Unterliegt; Entschädigungsfolgen; Präsidialverfügung; Streitwert; Beantragte; Verhältnis
LUSK 07 118.2Art. 305 ff. SchKG. Die Gläubiger haben keine Möglichkeit, die vom Schuldner anerkannten Forderungen zu bestreiten. Sie können lediglich dem Richter die Ablehnung eines auf unredliche Weise zustande gekommenen Nachlassvertrags beantragen oder im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Nachlassofferte Einwendungen gegen die Mitberücksichtigung von nicht gerechtfertigten Forderungen geltend machen.Rekurs; Rekursgegner; Amtl; AmtlBel; Rekurrentin; Nachlassvertrag; SchKG; Forderung; Entscheid; Amtsgericht; Schuld; Ehefrau; Nachlassvertrags; Dividende; Amtsgerichtspräsident; Gewinn; Sachw; Gesellschaft; SachwBel; Einkommen; Gläubiger; EdBel; Darlehen; Inwieweit; Konkurs; Rekursgegners; Sachwalter; Bestätigung
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