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Code civil suisse (CC)

Art. 203 CC de 2023

Art. 203 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 203 D. Dettes entre époux

1 Le régime n’a pas d’effet sur l’exigibilité des dettes entre les époux.

2 Cependant, lorsque le règlement d’une dette ou la restitution d’une chose exposent l’époux débiteur ? des difficultés graves qui mettent en péril l’union conjugale, celui-ci peut solliciter des délais de paiement, ? charge de fournir des sûretés si les circonstances le justifient.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 203 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC110012Kosten- und EntschädigungsfolgenPartei; Beschwerde; Parteien; Entschädigung; Beklagten; Dispositiv-Ziffer; Vorinstanz; Forderung; Gericht; ZPO/ZH; Terrecht; Vorinstanzlich; Grundbuch; Eigentum; Miteigentum; Urteil; Betrag; Aufzuerlegen; Prozessentschädigung; Forderungen; Vorinstanzliche; Beschwerdeantwort; Rechtlich; Unterliegt; Entschädigungsfolgen; Präsidialverfügung; Streitwert; Beantragte; Verhältnis
LUSK 07 118.2Art. 305 ff. SchKG. Die Gläubiger haben keine Möglichkeit, die vom Schuldner anerkannten Forderungen zu bestreiten. Sie können lediglich dem Richter die Ablehnung eines auf unredliche Weise zustande gekommenen Nachlassvertrags beantragen oder im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Nachlassofferte Einwendungen gegen die Mitberücksichtigung von nicht gerechtfertigten Forderungen geltend machen.Rekurs; Rekursgegner; Amtl; AmtlBel; Rekurrentin; Nachlassvertrag; SchKG; Forderung; Entscheid; Amtsgericht; Schuld; Ehefrau; Nachlassvertrags; Dividende; Amtsgerichtspräsident; Gewinn; Sachw; Gesellschaft; SachwBel; Einkommen; Gläubiger; EdBel; Darlehen; Inwieweit; Konkurs; Rekursgegners; Sachwalter; Bestätigung
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