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Ordinanza sul registro di commercio (ORC)

Art. 2 ORC dal 2023

Art. 2 Ordinanza sul registro di commercio (ORC) drucken

Art. 2 Definizioni

Ai sensi della presente ordinanza s’intende per:

  • a. impresa: un’attivit? economica indipendente diretta a conseguire durevolmente un guadagno;
  • b. domicilio legale: l’indirizzo presso il quale l’ente giuridico è raggiungibile alla sua sede.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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