Art. 198 CPS de 2023
Art. 198 Désagréments causés par la confrontation ? un acte d’ordre sexuel
Celui qui aura causé du scandale en se livrant ? un acte d’ordre sexuel en présence d’une personne qui y aura été inopinément confrontée,celui qui aura importuné une personne par des attouchements d’ordre sexuel ou par des paroles grossières,sera, sur plainte, puni d’une amende.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 IV 263 (6B_8/2011) | Art. 198 Abs. 2 StGB; tätliche sexuelle Belästigung. Der Vorgesetzte, der seinem minderjährigen Praktikanten mit der Hand unter dem T-Shirt über den nackten Rücken streicht, erfüllt unter den konkreten Umständen den Tatbestand der sexuellen Belästigung. Berührungen am Oberschenkel im Bereich des Knies über den Kleidern lassen für sich allein noch keine sexuelle Bedeutung erkennen (E. 3). | Sexuell; Belästigung; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Sexuellen; Rücken; Geschädigten; Berührung; Urteil; Oberschenkel; Berührungen; Vorinstanz; Tatbestand; Nackten; Handlung; Vorfälle; Bezug; T-Shirt; Objektiv; Streichen; Verletzung; Praktikant; Vorfall; Opfer; Sexueller; Verhalten; Minderjährig |
118 IV 57 | 1. Art. 198 f. StGB; Kuppelei (Gewinnsucht). Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; unerheblich ist, ob dem Streben nach Bereicherung auch tatsächlich ein Erfolg beschieden ist (E. 1b). 2. Art. 199 StGB; gewerbsmässige Kuppelei (Bordell). Ein Bordell ist ein geschäftsmässiger Betrieb, der auf regelmässige Einnahmen ausgerichtet ist und in dem mehrere Dirnen tätig sind, denen der Inhaber Räume und die übrige zur Betreibung der Unzucht nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Sobald ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb gehalten wird, liegt gewerbsmässige Kuppelei vor, selbst wenn kein Gewinn erzielt worden ist (E. 1c). | Bordell; Unzucht; Gewinn; Kuppelei; Beschwerde; Frauen; Beschwerdeführerin; -Club; Gewerbsmässige; Gewinnsucht; Betrieb; Eintritt; Verfügung; Dirne; Täter; Vorinstanz; Unzuchtserlös; Clubs; übernommen; Erzielt; Eintrittspreis; Dirnen; Entrichten; Z-Club; Landesverweisung; Recht; Busse; Gewerbsmässiger |