Art. 197 des Schuldners
1 Sämtliches pfändbare Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört, bildet, gleichviel wo es sich befindet, eine einzige Masse (Konkursmasse), die zur gemeinsamen Befriedigung der Gläubiger dient. (1)
2 Vermögen, das dem Schuldner (2) vor Schluss des Konkursverfahrens anfällt, gehört gleichfalls zur Konkursmasse.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220175 | Konkurseröffnung | Schuldnerin; Konkurs; Betreibung; Beschwerde; Forderung; Zahlung; Betreibungen; SchKG; Forderungen; Höhe; Zahlungsfähigkeit; Lichkeit; Gläubiger; Geschäft; Ersichtlich; Glaubhaft; Stehend; Dübendorf; Schulden; Reichte; Gesellschafter; Debitoren; Finanzielle; Bigerin; Verlusts; Betrieb; Bezahlt; Verlustschein; Entscheid |
ZH | LB220014 | Auskunft und Rechenschaftsablage sowie Schadenersatz | Recht; Vorinstanz; Insolvenzverwalter; Klage; Klagt; Schweiz; Konkurs; Rungsbefugnis; Berufung; Freigabe; Klagten; Prozessführungsbefugnis; Ansprüche; Beklagten; Deutsche; Vorliegen; SchKG; Vermögens; Partei; Zeitpunkt; Insolvenzverfahren; Prozessvoraussetzung; Verfahren; Abtretung; Anschlusskonkurs; Wäre; Testamentsvollstrecker; Schweizerische; Konto |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 94 299 S 94 300 | Art. 14 Abs. 1, Art. 52 AHVG; Art. 25 Abs. 2, Art. 34 ff., Art. 35 Abs. 3 AHVV; Art. 92, Art. 197 Abs. 1 SchKG. Schadenersatz. Hat eine Arbeitgeberin bislang die paritätischen Sozialversicherungsbeiträge mittels vierteljährlicher Pauschalzahlungen sowie für die Restanz aufgrund einer Jahresrechnung entrichtet, haften ihre verantwortlichen Organe lediglich für die nicht bezahlten Beiträge aufgrund derjenigen Quartalsrechnungen, deren Zahlungsfristen vor der Konkurseröffnung über die Arbeitgeberin abgelaufen sind. Für die Beitragsrestanz gemäss einer erst nach Konkurseröffnung zugestellten Jahresrechnung haften die Organe hingegen nur, wenn ihnen absichtliches oder grobfahrlässiges Verursachen der Zahlungsunfähigkeit oder die verspätete Einreichung der Abrechnungsunterlagen vorzuwerfen ist. | Ausgleich; Ausgleichs; Arbeitgeber; Ausgleichskasse; Zahlung; Beiträge; Schaden; Konkurs; Beklagten; Abrechnung; Abrechnungs; Organ; Firma; Vorschriften; Bezahlt; Sozialversicherungsbeiträge; Organe; Geschuldete; Verwaltungs; Paritätische; Praxis; Geschuldeten; Verantwortliche; AHI-Praxis; Abrechnungsunterlagen; Nachzahlungsverfügung; Missachtung; Grobfahrlässig; Entstanden; Klage |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 III 28 (5A_385/2022) | Regeste Art. 93, 197 Abs. 2 und Art. 221 SchKG ; Konkursinventar, Pfändbarkeit eines Vorsorgeguthabens der Säule 3a. Art. 93 SchKG ist im Konkurs zu beachten und Vermögenswerte, die nach Massgabe dieser Vorschrift nicht gepfändet werden dürfen, können auch nicht in die Konkursmasse fallen. Im Übrigen sind gemäss konstanter Rechtsprechung Lohn und andere berufliche Einkünfte nach der Konkurseröffnung vom Konkursbeschlag ausgenommen (vgl. Art. 197 Abs. 2 SchKG ). Diese Rechtsprechung ist auf Leistungen der beruflichen Vorsorge anwendbar, die dem Konkursiten bei Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt werden (E. 6.2). | Failli; Faillite; Saisi; Suite; Revenu; Poursuite; Jurisprudence; Arrêt; Consid; Prestation; Faillites; Poursuites; Fédéral; Cette; Office; Tribunal; Masse; Prévoyance; Prestations; Travail; L'ouverture; Konkurs; L'Office; Rente; Revenus; Saisissable; être; Sarine; Plaint; Autre |
145 IV 351 (6B_1194/2018) | Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). | Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Beschwerde; Hilfskonkurs; Verfahren; Vermögenswerte; Hilfskonkursmasse; Schuld; Gläubiger; Klägerin; Schweiz; Berufung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Geldwäscherei; Klage; Thurgau; Kantons; Bezug; Partei; Vorinstanz; Verwertung; Beschlagnahmten; Angefochten; Person; Bezirksgericht; Geschädigt; Herausgabe |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3524/2008 | Staatshaftung (Bund) | Konkurs; Beschwerde; Recht;Beschwerdeführerin; Tungs; Bundes; SKYGUIDE; Ausländische; Schweiz; Verfahren; Verfahren; Legitimation; Russische; Aktivlegitimation; Konkursdekret; Verfügung; Ausländischen; Schaden; Anerkennung; Airlines; Staat; Bashkirian; Bundesverwaltung; Schadenersatz; Staats; Bundesgericht; Masse; Konkursdekrets; Verfahrens |
A-1662/2006 | Mehrwertsteuer | Recht; Gruppe; Bundes; Person; Mehrwertsteuer; Rechtlich; Steuer; Verrechnung; Gesellschaft; Beschwerde; Schweiz; Forderung; Mehrwertsteuergruppe; Vorsteuerguthaben; Schweizer; Personen; Quartal; Konzern; Tiengesellschaft; Darlehen; Beschwerdeführerin; Aktiengesellschaft; Vertrag; MWSTG; Gläubiger; MWST-Nr; Swissair; Schuld; Forderung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2020.8 | Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2015.44 vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (Art. 410 ff. StPO) | Revision; Urteil; Bundes; Kammer; Konkurs; Sachen; Einziehung; Tatsachen; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfahren; Rechtlich; Berufungskammer; Wiedererwägung; Bundesstrafgerichts; Beweis; Gericht; Rechtsmittel; Gläubiger; Beweismittel; Revisionsgesuch; Urteils; Eingabe; Beschlag; Interesse; Urteil; Vermögenswerte; Beschwerde |
Autor | Kommentar | Jahr |
HANDSCHIN, HUNKELER | Basler Kommentar | 1998 |